Ein 29-Jähriger wurde in Wien vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, im Oktober 2025 einen 16-Jährigen missbraucht zu haben. Er wurde jedoch wegen Diebstahls und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, da er einen E-Scooter und eine Jacke gestohlen hatte und im Besitz eines Spring- und Klappmessers war, obwohl gegen ihn ein Waffenverbot bestand.
Der Mann akzeptierte das Urteil, während die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, sodass es noch nicht rechtskräftig ist. Er erhielt sechs Monate Haft für seine Vergehen, wobei seine Untersuchungshaft seit Ende Jänner angerechnet wird. Zusätzlich muss er 200 Euro an das Opfer für einen gestohlenen E-Scooter und eine Jacke zahlen. Bereits im Vorjahr war er zu einer teilbedingten Strafe verurteilt worden, deren Probezeit auf fünf Jahre verlängert wurde. Der Richter sprach von einer "Aussage-gegen-Aussage-Situation" mit Widersprüchen in den Aussagen beider Parteien. Die Darstellung des Opfers konnte nicht bestätigt werden. Der Mann hatte den Diebstahl und einen Waffenverstoß teilweise zugegeben, was als mildernd gewertet wurde.
Verteidigerin forderte in Vergewaltigungsprozess Freispruch
In ihrem Schlussplädoyer vor der Urteilsverkündung sagte die Verteidigerin des Mannes, seine Aussagen seien "weit gläubiger". Die Schilderungen des Burschen hingegen hätten "einstudiert" gewirkt. Das Opfer war unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. "Gerade bei dieser Art von Delikten kommt das leider häufiger vor", erläuterte sie. Die gesicherten Spuren würden nicht der Darstellung des Opfers entsprechen. Sie forderte einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung. Der Schöffensenat teilte diese Ansicht größtenteils.
"Wer geht mit einem 16-Jährigen in dessen Wohnung?", hatte indes die Staatsanwältin gefragt. Der Bursche habe nichts von einer falschen Aussage, im Gegenteil, die damit einhergehenden Ermittlungen seien "nichts, was man sich freiwillig antut." Auch die Vertreterin des Opfers betonte die anhaltenden psychischen Folgen des Vorfalls. Sie forderte 1.928 Euro für die entwendeten Gegenstände sowie 3.000 Euro symbolisches Schmerzengeld von dem Angeklagten. Der Bursche wurde vom Gericht auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen.
Vergewaltigungsprozess: Bedrohte Opfer mit Messer
Laut der Staatsanwältin begegneten die beiden einander am 23. Oktober 2025 beim Bahnhof Ottakring, der 29-jährige Angeklagte soll dem Jugendlichen Drogen angeboten haben. Daraufhin habe der mittlerweile 17-Jährige den Bulgaren zu sich nach Hause eingeladen, um dort Pizza zu essen und einen Film zu schauen. "Plötzlich zog der Angeklagte ein Messer und hielt es an den Hals des Opfers", sagte die Staatsanwältin. Dabei kam es laut Anklägerin zu sexuellen Handlungen gegen seinen Willen.
Zudem soll der Mann zuvor die Wohnungstür des Opfers abgesperrt und den Schlüssel an sich genommen haben. Der damals 16-Jährige soll sich demnach nach der Tat im Badezimmer verbarrikadiert haben, bis der Beschuldigte die Wohnung verlassen hatte, erläuterte die Staatsanwältin. Am Weg hinaus soll der 29-Jährige dann auch noch das Smartphone, eine Armbanduhr, einen E-Scooter und eine Jacke des Burschen mitgenommen haben. Trotz aufrechtem Waffenverbot wurden später zwei Messer, darunter ein illegales Springmesser, in der Wohnung des Angeklagten gefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm das Verbrechen der Vergewaltigung sowie die Vergehen des Diebstahls und den Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.
Angeklagter änderte Aussage in Vergewaltigungsprozess grundlegend
Der Angeklagte gab zu Protokoll, er sei seit mehr als zehn Jahren abhängig von Crystal Meth und konsumiere täglich hohe Mengen. Den Burschen habe er an jenem Abend zum ersten Mal gesehen. Er habe ihn in dessen Wohnung begleitet und dort habe man gemeinsam die Drogen geraucht. Die Tathandlungen leugnete der 29-Jährige. "Es war mir sehr unangenehm, ich bin verheiratet und habe ein Kind", behauptete er. Zu Beginn der Verhandlung hatte er sich als ledig deklariert.
Der Mann widersprach damit allerdings grundlegend seinen ersten Aussagen bei der Polizei. Damals bestritt er unter anderem vehement jegliche sexuelle Handlungen an dem Burschen. Er hätte sich damals "geniert" und komme aus einem konservativen Milieu, erklärte seine Verteidigerin den Sinneswandel.
Den Scooter und die Jacke habe er als Gegenleistung für die konsumierten Drogen von dem Burschen "geschenkt" bekommen, erklärte sie. Den Diebstahl des Smartphones und der Armbanduhr bestritt er. Den Verstoß gegen das Waffengesetz wiederum gab er zu. Die Verteidigerin hatte deswegen um ein mildes Urteil für diese Vergehen gebeten.