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Mieten im Altbau dürfen am 1. April minimal steigen

Heute, 05:00

Ab April können die Mieten im Altbau nach einer längeren Pause wieder leicht steigen. Die Richtwerte, die zur Berechnung der Miete genutzt werden, werden angepasst. Aufgrund des 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes dürfen sie allerdings nicht entsprechend der Inflation, sondern höchstens um ein Prozent erhöht werden. Statistik Austria wird den Richtwert erstmals am 1. April 2026 veröffentlichen.

Die gesamte Miete, einschließlich etwaiger Lagezuschläge, kann im Jahr 2026 also maximal um ein Prozent erhöht werden. Für das aktuelle Jahr liegen noch keine offiziellen Zahlen für den Richtwert vor, der in jedem Bundesland unterschiedlich ausfällt. Berechnungen zufolge dürfte dieser im Burgenland bei 6,15 Euro pro Quadratmeter am niedrigsten und in Vorarlberg mit 10,35 Euro am höchsten sein. In Wien würde er 6,74 Euro betragen.

Mieter müssen rechtzeitig informiert werden

Für neu abgeschlossene Mietverträge gelten die erhöhten Beträge bereits ab April. Bei bestehenden Verträgen werden sie hingegen frühestens ab Mai wirksam. Voraussetzung ist eine Verständigung der Mieterinnen und Mieter. Diese darf erst nach dem 1. April - also nach Veröffentlichung des neuen Richtwerts durch die Statistik Austria - versendet werden, muss aber mindestens 14 Tage vor dem Zinstermin eingehen. Konkret von der im vergangenen Jahr von der Regierung beschlossenen "Mietpreisbremse" betroffen sind Mieterinnen und Mieter von Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Auch im kommenden Jahr ist die Erhöhung für diese Mieten auf zwei Prozent begrenzt. Selbst ab dem 1. April 2028 sind Mietanpassungen an die Inflation eingeschränkt: Der Anteil der Erhöhung, der über 3 Prozent liegen würde, wird halbiert.

(APA/Red)

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