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Erste Urteile nach Platzsturm beim Wiener Derby

Heute, 14:39

Vier Männer, die an der Stürmung des Spielfelds beim Wiener Derby im September 2024 teilgenommen hatten, erhielten am Donnerstag bedingte Haftstrafen zwischen drei und 14 Monaten.

Ein 30-Jähriger wurde zu drei Monaten unbedingter und 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Vier Urteile sind rechtskräftig, ein Angeklagter bat um Bedenkzeit. Die Männer wurden wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt sowie versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt. Drei Verfahren wurden zuvor abgetrennt, da der damalige Rapid-Trainer Robert Klauß als Zeuge geladen werden soll. Von den ursprünglich 22 Angeklagten blieben fünf im Hauptverfahren. Dreizehn Männer erhielten an den ersten beiden Prozesstagen Diversionen, ein weiteres Verfahren wurde ebenfalls ausgeschieden.

Prozess nach Platzsturm beim Wiener Derby: Verteidiger baten um milde Urteile

Im Schlussplädoyer betonten die Verteidigerinnen und Verteidiger der fünf Männer, dass diese aus dem Vorfall gelernt hätten. Mehrere der Angeklagten erklärten sich bereit, ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren, einer hat bereits freiwillig an einem teilgenommen. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant jemanden zwar mit einem Kübel getroffen hat, aber niemanden verletzt habe. Der 30-Jährige habe danach "erkannt, dass es so nicht weitergeht", fügte der Verteidiger hinzu. "Es tut mir leid, ich bin gerade am besten Weg in meinem Leben und hoffe, Sie sehen das", wandte sich der fünffach Vorbestrafte an die Richterin. "Geben wir ihm noch eine Chance, dass er sein Leben endlich in den Griff kriegt", appellierte auch der Verteidiger eines Platzstürmers mit drei Vorstrafen - allesamt wegen Körperverletzungen. Das Problem sei jedoch nicht dessen Gewaltpotenzial, so der Anwalt. "Das Problem war das besoffen sein", schloss er und bat ebenfalls um ein mildes Urteil.

Damaliger Rapid Wien-Trainer als Zeuge beantragt

Zuvor am Vormittag wurden bei der Verhandlung Videoaufnahmen der Stadionkameras gesichtet. Zu sehen waren die gewaltsamen Ausschreitungen zwischen den Rapidlern und Austrianern auf dem Spielfeld des Allianz Stadions, von denen sich nun einige die Anklagebank teilen. Fans der beiden Lager zündeten pyrotechnische Gegenstände und gingen aufeinander bzw. auf Polizisten los. Es gab mehrere teilweise schwer Verletzte. Die Sichtung der Aufnahmen sollte klären, inwieweit die Angeklagten daran beteiligt waren. "Er ist hier sehr gut in der Menge zu erkennen", gab die Richterin über den Viertangeklagten zu Protokoll. "Aber nicht ganz vorne", schob Verteidigerin Pia Kern ein. Sie beantragte den damaligen Rapid-Trainer Klauß sowie dessen Co-Trainer Stefan Kulovits als Entlastungszeugen zu laden.

Polizisten bei Platzsturm beim Wiener Derby verletzt

Staatsanwältin Kristina Kamauf hatte beim Prozessauftakt am Montag von einem "quasi kriegsähnlichen Zustand" gesprochen. Eine Polizeibeamtin erlitt Verbrennungen, ein männlicher Kollege einen vorübergehenden Hörverlust sowie einen Tinnitus am linken Ohr. Bei einem weiteren Polizisten kam es zu Absplitterungen an den Zähnen, als dessen Zahnspange aus dem Mund gerissen wurde. Ein Fan landete mit einem Bruch des linken Kieferhöhlenbodens, einem Bruch der linken Augenhöhle, einem Bruch des linken Jochbeins und einer Nasenbeinfraktur im Spital. Kamauf legt den Angeklagten unter anderem schwere gemeinschaftliche Gewalt (§ 274 StGB), aber auch Widerstand gegen die Staatsgewalt (§ 269 StGB) zur Last.

Diversionen für 13 Platzstürmer

Jene Angeklagten, die bisher unbescholten gewesen waren, sind mit einer Diversion bedacht worden. Sie müssen je 150 Euro für die Verfahrenskosten und jeweils 50 Euro symbolische Schadensgutmachung an den SK Rapid und an einen verletzten Polizisten zahlen, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hatten. Zusätzlich fassten sie für die Dauer einer zweijährigen Probezeit ein österreichweites Stadionverbot für alle Matches in der ersten und zweiten Bundesliga, alle Spiele des ÖFB-Cups, alle internationalen Begegnungen mit österreichischer Beteiligung und alle Nationalmannschaftsspiele aus. Auch Freundschaftsspiele sind vom Stadionverbot mitumfasst. Wird dem Folge geleistet, gelten sie nach wie vor als unbescholten. Den verbliebenen fünf Angeklagten war eine Diversion seitens der Richterin verwehrt worden, da sie vorbestraft oder anderweitig in der Vergangenheit mit der Justiz in Kontakt gekommen sind. Die zwei am (heutigen) Donnerstag ausgeschiedenen Verfahren werden am 8. April fortgesetzt, auch für sie gab es keine diversionelle Lösung.

(APA/Red)

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