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Brisante Untersuchungsberichte nach Tod von Häftlingen in Justizanstalten

Gestern, 17:15

Interne Untersuchungsberichte der Justiz werfen ein kritisches Licht auf den Strafvollzug in den Justizanstalten Hirtenberg und Wien-Josefstadt, nachdem dort zwei Häftlinge ums Leben kamen. Ein Bericht zur Suizidprävention stellt fest, dass ein psychisch kranker Häftling, der sich im Mai 2025 in der JA Josefstadt das Leben nahm, als "Hochrisikofall für Suizid" galt und "nicht ausreichend" untergebracht war.

Der 23-Jährige wurde nach Angriffen auf seine Mutter und Randale in einem Einkaufszentrum festgenommen und in U-Haft gebracht. Trotz bekannter erhöhter Suizidgefahr durch eine schwere psychische Störung, worauf Eltern und eine Ärztin hinwiesen, gab es keinen dokumentierten Kontakt zum psychologischen Dienst in der Justizanstalt, was der Psychiater Patrick Frottier als unverständlich bezeichnet. "Psychologische Gespräche in Verbindung mit einer Verlegung auf die Krankenabteilung der JA Josefstadt oder einer Videoüberwachung des Haftraums wären zumindest eine günstige Alternative zu einer akuten Verlegung an eine psychiatrische Abteilung gewesen", bemerkt Frottier. Der bloße Verbleib des Mannes in einem Mehrpersonen-Haftraum als einzige Präventivmaßnahme war für den Experten jedenfalls zu wenig.

Justizanstalt Josefstadt: Versorgung schwer psychisch Kranker "nicht ausreichend"

"Die situative Bedingung der Unterbringung (...) war seiner psychischen Störung nicht entsprechend. Die Tatsache der Vollendung des Suizids trotz des Wissens um die psychische Störung macht deutlich, dass die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen in der JA Wien-Josefstadt nicht ausreichend ist", bilanziert Frottier. Er empfiehlt in seinem Bericht, in ähnlich gelagerten Fällen zukünftig "Informationen von externen Fachleuten bzw. Familienangehörigen unbedingt zu berücksichtigen und im Zweifelsfall diesen Informationen so viel Gewicht zu geben, dass nachvollziehbare und entsprechende Reaktionen seitens der Justiz gemacht werden." Darüber hinaus regt Frottier an, bei Häftlingen, bei denen bereits ein psychiatrischer Sachverständiger zur Klärung einer möglichen Zurechnungsunfähigkeit bestellt ist, den "Verbleib auf einer gewöhnlichen Abteilung ohne psychologische und psychiatrische Intensivbetreuung zu hinterfragen" und "arbeits- und ablaufprozessuale Änderungen vorzunehmen". Nach seinem Dafürhalten sollte das Suizidpräventionssystem VISCI (Viennese Instrument for Suicidality in Correctional Institutions, Anm.) bei allen Insassinnen und Insassen einer JA unmittelbar nach der Einlieferung angewendet werden.

Volksanwaltschaft sieht sich durch Untersuchungsberichte bestätigt

"Der kolportierte interne Bericht des Justizministeriums bestätigt, was wir als Volksanwaltschaft schon lange sagen: Insassinnen und Insassen mit akuten schweren psychischen Erkrankungen gehören nicht ins Gefängnis, sondern in psychiatrische Betreuung in ein Spital", meinte dazu die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP). Seit Jahren appelliere sie, die Betten in den Spitälern zur akutpsychiatrischen Versorgung auszubauen: "Doch es gibt nach wie vor zu wenige Plätze, während die Zahl jener Häftlinge steigt." Das müsse sich im Sinne aller rasch ändern, sagte Schwarz gegenüber der APA: "Ende März stelle ich unseren Schwerpunktbericht zur Situation psychisch erkrankter Häftlinge vor. Unser Befund ist ernüchternd. Es gibt zu wenig psychiatrisches Fachpersonal in den Gefängnissen, um Betroffene adäquat zu versorgen."

Indes berichtet der "Falter" in seiner aktuellen Ausgabe über einen internen Bericht der Generaldirektion für den Strafvollzug und freiheitsentziehende Maßnahmen zu einem psychisch kranken Häftling, der am 3. Dezember 2025 an den Folgen einer Amtshandlung der Justizwache und der ihm beigebrachten Verletzungen starb. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt dazu mittlerweile gegen zwölf Justizwachebeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang unter Ausnützung einer Amtsstellung.

"Falter" mit verstörendem Bericht zu Hirtenberg

Laut "Falter" gab es bei der Amtshandlung "keinen strukturierten Einsatzmodus" und "keine übergeordnete Steuerung". "Verstärkungen" wären hektisch "auf Zuruf" aus anderen Abteilungen beigezogen worden. Die Erkrankung des Insassen sei nicht ordentlich dokumentiert, "falsche Weichenstellungen" vorgenommen worden, zitiert der "Falter" aus dem Bericht.

Auch die Zellen in der JA Hirtenberg und insbesondere der Haftraum, in dem der verstorbene Häftling untergebracht war, werden im "Falter" mit entsprechendem Bildmaterial scharf kritisiert. So verfügte die Zelle über ein Betonbett, gegen das der Häftling im Zug der Amtshandlung mit dem Kopf prallte. Dazu merkt die Volksanwaltschaft an, man habe seit 2020 - somit während der Amtszeit der Grünen Justizministerin Alma Zadić - wiederholt in Berichten an den National- und Bundesrat auf Mängel in besonders gesicherten Hafträumen hingewiesen und die Ausstattung mit einem Sitz- und Liegequader aus Hartschaumstoff gefordert.

Volksanwaltschaft hatte Zadić wiederholt gewarnt

Im Bericht 2021 wurden die Warnungen anlässlich weiter vorhandener Gefahrenpotenziale in besonders gesicherten Hafträumen der JA Schwarzau und JA Josefstadt wiederholt. 2022 war die Volksanwaltschaft in eine Arbeitsgruppe "Sicherheits- und Betreuungssettings in krisenhaften Situationen von Insassinnen und Insassen in Haft" im Justizministerium eingebunden. In dem Abschlussbericht an die damalige Justizministerin Zadić findet sich die nochmalige Forderung, Sonderhafträume mit einem Hartschaumstoffliegequader auszustatten.

Im Mai 2023 warnte Volksanwältin Schwarz Zadić in einem Brief sogar explizit vor dem Betonbett in jener Zelle der Justizanstalt Hirtenberg, an dem sich der betroffene Häftling schwer verletzte. Auch auf weitere Mängel wurde hingewiesen. So war ein so genanntes italienisches WC nicht ganz in den Boden eingelassen und stellte eine Verletzungsgefahr dar. Insassen hatten keinen selbstständigen Zugang zu Trinkwasser. Zuletzt regte die Volksanwaltschaft im Bericht "Präventive Menschenrechtskontrolle 2023" einheitliche Mindeststandards für die Ausstattung von besonders gesicherten Zellen an.

Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.

(APA/Red)

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