Die Stadt Wien reformiert das Wiener Wohnungsvergabegesetz (WrWVG) grundlegend. Der Wiener Landtag hat eine Novelle beschlossen, die sowohl den Zugang zu Gemeindewohnungen verschärft als auch das gesamte Vergabesystem neu ordnet.

Die Stadt Wien reformiert das Wiener Wohnungsvergabegesetz (WrWVG) grundlegend. Der Wiener Landtag hat eine Novelle beschlossen, die sowohl den Zugang zu Gemeindewohnungen verschärft als auch das gesamte Vergabesystem neu ordnet.
Künftig entscheidet nicht mehr in erster Linie die Wartezeit, sondern ein Bonuspunktemodell. Gleichzeitig werden klare Ausschlusskriterien eingeführt.
Wer in den vergangenen fünf Jahren wegen schwerer Verstöße aus einer Gemeindewohnung gekündigt wurde, soll keinen Anspruch mehr auf eine neue Gemeindewohnung haben.
Als sogenannte Negativeinträge in der Mieterhistorie gelten laut Gesetzesentwurf unter anderem:
Diese Einträge können künftig zum Ausschluss vom Vergabesystem führen.
Ab 2026 ersetzt ein flexibles Bonuspunktemodell die bisherigen fixen Wohnbedarfsgründe. Die Stadt Wien will damit individuelle Lebenssituationen stärker berücksichtigen.
Zusätzliche Punkte können unter anderem vergeben werden bei:
Laut Stadt soll das System dadurch transparenter und gerechter werden.
Ab 2026 gibt es nur noch ein zentrales Wiener Wohn-Ticket, gültig für Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen.
Die bisherige Trennung zwischen Gemeindewohnungen und Anbotswohnungen entfällt.
Bereits seit 1. Mai 2025 reicht ein durchgehender Hauptwohnsitz von zwei Jahren in Wien, unabhängig davon, wie oft innerhalb der Stadt umgezogen wurde.
Mit der Reform werden auch die Datenerhebungen ausgeweitet.
Künftig müssen nicht nur Antragstellerinnen und Antragsteller umfangreiche Angaben machen, sondern auch alle mitziehenden Personen.
Erfasst werden unter anderem:
Änderungen, etwa bei der Haushaltsgröße, müssen unverzüglich gemeldet werden.
Wer bekommt künftig keine Gemeindewohnung mehr?
Personen, die in den vergangenen fünf Jahren wegen schwerer Verstöße, etwa "unleidlichen Verhaltens" oder Mietschulden, aus einer Gemeindewohnung gekündigt wurden.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Das novellierte Wiener Wohnungsvergabegesetz soll am 1. September 2026 in Kraft treten.
Gilt das auch für geförderte Wohnungen?
Ab 2026 gilt das zentrale Wiener Wohn-Ticket sowohl für Gemeindewohnungen als auch für geförderte Wohnungen.
Welche Daten müssen künftig angegeben werden?
Neben Unterkunfts- und Kontaktdaten auch Angaben zu Beruf, Ausbildung, Aufenthaltsstatus, Familienverhältnissen und Gesundheitsdaten, auch für mitziehende Personen.
(Red.)
