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Wien verschärft Zugang zu Gemeindewohnungen

Gestern, 21:00

Wer in Wien wegen "unleidlichen Verhaltens" gekündigt wurde oder Mietschulden hat, soll künftig bis zu 5 Jahre lang keine Gemeindewohnung mehr bekommen. Ab 1. September 2026 treten strengere Regeln und ein neues Punktesystem in Kraft.

Die Stadt Wien reformiert das Wiener Wohnungsvergabegesetz (WrWVG) grundlegend. Der Wiener Landtag hat eine Novelle beschlossen, die sowohl den Zugang zu Gemeindewohnungen verschärft als auch das gesamte Vergabesystem neu ordnet.

Künftig entscheidet nicht mehr in erster Linie die Wartezeit, sondern ein Bonuspunktemodell. Gleichzeitig werden klare Ausschlusskriterien eingeführt.

5 Jahre Sperre bei schweren Verstößen

Wer in den vergangenen fünf Jahren wegen schwerer Verstöße aus einer Gemeindewohnung gekündigt wurde, soll keinen Anspruch mehr auf eine neue Gemeindewohnung haben.

Als sogenannte Negativeinträge in der Mieterhistorie gelten laut Gesetzesentwurf unter anderem:

  • gerichtlich eingebrachte Kündigungen wegen "unleidlichen Verhaltens"
  • nachteiliger Gebrauch der Wohnung
  • Nichtnutzung der Wohnung
  • unerlaubte Untervermietung
  • offene Mietzinsforderungen gegenüber dem Wohnungswerber oder mitziehenden Personen

Diese Einträge können künftig zum Ausschluss vom Vergabesystem führen.

Bonuspunkte statt Wartezeit

Ab 2026 ersetzt ein flexibles Bonuspunktemodell die bisherigen fixen Wohnbedarfsgründe. Die Stadt Wien will damit individuelle Lebenssituationen stärker berücksichtigen.

Zusätzliche Punkte können unter anderem vergeben werden bei:

  • beengten Wohnverhältnissen
  • gesundheitlichen Einschränkungen
  • Veränderungen in der Familienkonstellation
  • Aus- und Weiterbildung
  • Bedarf an barrierefreiem Wohnen im Alter

Laut Stadt soll das System dadurch transparenter und gerechter werden.

Ein zentrales Wiener Wohn-Ticket

Ab 2026 gibt es nur noch ein zentrales Wiener Wohn-Ticket, gültig für Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen.

Die bisherige Trennung zwischen Gemeindewohnungen und Anbotswohnungen entfällt.

Bereits seit 1. Mai 2025 reicht ein durchgehender Hauptwohnsitz von zwei Jahren in Wien, unabhängig davon, wie oft innerhalb der Stadt umgezogen wurde.

Mehr Daten, strengere Meldepflicht

Mit der Reform werden auch die Datenerhebungen ausgeweitet.

Künftig müssen nicht nur Antragstellerinnen und Antragsteller umfangreiche Angaben machen, sondern auch alle mitziehenden Personen.

Erfasst werden unter anderem:

  • Unterkunftsdaten und Eigentumsverhältnisse
  • Aufenthaltsstatus
  • Beruf und Ausbildung
  • Familienverhältnisse
  • Gesundheitsdaten
  • Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten

Änderungen, etwa bei der Haushaltsgröße, müssen unverzüglich gemeldet werden.

Was die neuen Regeln konkret bedeuten

Wer bekommt künftig keine Gemeindewohnung mehr?
Personen, die in den vergangenen fünf Jahren wegen schwerer Verstöße, etwa "unleidlichen Verhaltens" oder Mietschulden, aus einer Gemeindewohnung gekündigt wurden.

Ab wann gelten die neuen Regeln?
Das novellierte Wiener Wohnungsvergabegesetz soll am 1. September 2026 in Kraft treten.

Gilt das auch für geförderte Wohnungen?
Ab 2026 gilt das zentrale Wiener Wohn-Ticket sowohl für Gemeindewohnungen als auch für geförderte Wohnungen.

Welche Daten müssen künftig angegeben werden?
Neben Unterkunfts- und Kontaktdaten auch Angaben zu Beruf, Ausbildung, Aufenthaltsstatus, Familienverhältnissen und Gesundheitsdaten, auch für mitziehende Personen.

(Red.)

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