Die ÖGK kürzt Leistungen und erhöht Selbstbehalte. Ab Mai gelten strengere Regeln für die Kostenübernahme von Krankentransporten, und der Selbstbehalt für Zahnersatz wird angehoben. Seit dem 1. März ist die Übernahme von Kosten für Zahnregulierungen eingeschränkt. Die Satzungsänderung wurde am 19. Februar von der Hauptversammlung beschlossen. Kritisiert wird, dass Patienten nicht über die Änderungen informiert wurden.
Ab Mai übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die Kosten für Krankentransporte nur noch bei Vorliegen einer ärztlichen Transportanweisung zur Gehunfähigkeit des Patienten. Diese muss medizinisch begründet sein. Kostenübernahmen bei fehlenden öffentlichen Verkehrsmitteln oder möglichem Transport mit Begleitperson sind ausgeschlossen. Zulässig bleibt der Transport bei Immundefizienz durch Tumorbehandlung oder bei isolationspflichtigen Infektionserkrankungen.
ÖGK: Selbstbehalt bei Zahnersatz steigt
Bei unentbehrlichem Zahnersatz steigt der Selbstbehalt der Versicherten - etwa für Kronen und Kunststoffprothesen - ab 1. Mai von 25 auf 30 Prozent. Bei Personen, die aus sozialen Gründen von der Rezeptgebühr befreit sind, sind es 20 Prozent. Auch bei Parodontose-Therapien wird die Kostenübernahme eingeschränkt. Bereits seit Anfang März in Kraft ist durch die Satzungsänderung eine Verschärfung der Kriterien für die Kostenübernahme von Kieferregulierungen. Zwei Diagnosen wurden aus dem Leistungskatalog entfernt.
Gestrichen wurde außerdem ab 1. März der Familienzuschlag beim Krankengeld ab dem 43. Tag. Bisher erhielten Alleinerziehende und Versicherte mit Kindern, deren Partner kein Einkommen hat, einen Zuschlag von 10 Prozent. Beim verlängerten Krankengeldbezug wird eine weitere verpflichtende Begutachtung zwischen der 63. bis 67. Woche eingeführt.
Die ÖGK begründete die Änderungen am Freitag in einer Stellungnahme mit dem zunehmenden finanziellen Druck durch geringere Einnahmensteigerungen und steigende Ausgaben. Mit den Maßnahmen stelle die ÖGK sicher, dass die Versorgung der Versicherten auch künftig qualitativ hochwertig und nachhaltig abgesichert bleibe. In Bezug auf die Krankentransporte wurde betont, dass bloß der Begriff "Gehunfähigkeit" präzisiert worden sei, dies aber keine Einschränkung des Leistungsspektrums darstelle. Für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, Kinder sowie bestimmte medizinisch notwendige Fahrten - etwa zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse - seien die Krankentransporte weiterhin frei, ebenso wie zeitkritische Rettungs- und Notarzttransporte.
Kritik an mangelnder Information der ÖGK
Dass die Patienten über die Änderungen bisher nicht informiert wurden, sorgte für Kritik am Freitag. "Erhöhen und geheim halten - das ist inakzeptabel", meinte die Chefin des ÖVP-nahen Seniorenbunds Ingrid Korosec in einer Aussendung. Gerade Seniorinnen und Senioren würden wieder die Leidtragenden sein.
Auch die Grünen kritisierten, dass die Versicherten nicht ordentlich über die Änderungen informiert worden seien. "Den Kranken und Versicherten im Land wird von der ÖGK wieder einmal ins Börserl gegriffen und das mit aktiver Unterstützung der zuständigen SPÖ-Ministerin Schumann", welche die Satzungsänderung genehmigt habe, so Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. Er forderte eine Nutzung des von der Regierung geschaffenen Gesundheitsreformfonds, um derartige Einschnitte zu verhindern.
Die FPÖ forderte die sofortige Rücknahme aller Kürzungen. Es sei "eine Schande, dass gerade SPÖ-Ministerin Schumann diesen unsozialen Kahlschlag durchwinkt und damit die letzten Reste der sozialen Absicherung zerstört", kritisierte der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak in einer Aussendung.
Schumann verweist auf Selbstverwaltung der ÖGK
Gesundheitsministerin Korinna Schumann wies die Kritik zurück. Die ÖGK sei ein Selbstverwaltungskörper und könne im eigenen Wirkungsbereich ihre Satzung ändern. "Wir als Ministerium müssen Änderungen formal genehmigen, dürfen dies aber nur ablehnen, wenn sie rechtswidrig oder grob zweckwidrig sind", erklärte ein Sprecher.