Der Rechnungshof prüfte die Umstellung der gerätegebundenen GIS-Gebühr auf den ORF-Beitrag im Jahr 2024 und deren Auswirkungen auf die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS). Dabei wurde festgestellt, dass die Umstellung nicht wie erwartet die Kosten für die OBS senkte, sondern diese stattdessen um 1,45 Mio. Euro im Vergleich zu 2023 anstiegen.
Steigende Sach- und Beratungsaufwendungen der OBS wurden durch unvollständige Daten im Zentralen Melderegister (ZMR) verursacht. Besonders in größeren Städten führten unklare Adressdaten zu Schwierigkeiten bei der Ermittlung Beitragspflichtiger. Dies führte zu vermehrten Anfragen, Beschwerden und höherem Personalaufwand. 2024 war in 590.000 von 10,62 Millionen Adressen die Türnummer unklar. Die unzureichende Datenqualität wurde der OBS Ende 2023 bewusst, als sie erste ZMR-Daten erhielt. Dies führte dazu, dass Personen im selben Haushalt aufgrund unterschiedlicher Adresseinträge mehrere Zahlungsaufforderungen erhielten. Der ORF richtete eine eigene Einheit ein, um diese unklaren Fälle zu untersuchen.
ORF-Beitragsumstellung: Postversand kommt der OBS teuer
In einer Stellungnahme zu dem RH-Bericht verweist der ORF am Freitag in einer Aussendung auf ungünstige Umstände rund um die Umstellung: So habe man - im Gegensatz zu ähnlichen Änderungen in Deutschland oder der Schweiz - nicht Jahre sondern lediglich vier Monate Zeit gehabt. Dies "stellte die OBS wie den ORF vor große Herausforderungen", heißt es. So habe man etwa IT-Systeme und die IT-Infrastruktur nicht ausreichend auf die neuen Anforderungen anpassen können bzw. musste dies im laufenden Betrieb tun. Die mangelhafte ZMR-Datenqualität habe zudem "zu wesentlich mehr Interaktionen mit den Beitragspflichtigen als erwartet und damit zu Rückständen in der Bearbeitung" geführt.
Der Rechnungshof empfiehlt dem Finanzministerium, bei Gesetzesinitiativen, die automatisierte Prozesse vorsehen, bereits im Gesetzwerdungsprozess auf die Umsetzbarkeit zu achten und an das Innenministerium heranzutreten, um einheitliche Regelungen für das ZMR festzulegen. Gemeinden sollen einbezogen werden, um für eine bessere Datenqualität zu sorgen. Der höchste Sachaufwand der OBS war 2024 mit 8,3 Millionen Euro der Postversand. Doch nicht alle Briefe wurden auch geöffnet. Schließlich zeigten Marktforschungsergebnisse, dass die Marke OBS so unbekannt war, dass Beitragspflichtige die Post teilweise entsorgten.
Mängel im Kundendienst nicht rechtzeitig behoben
Viele Beschwerden an die OBS drehten sich um lange Wartezeiten, zugesandte Zahlungserinnerungen trotz Beitragsbefreiung, ungerechtfertigte Inkassoschreiben oder auch ausbleibende Rückmeldungen nach dem Hochladen von Sterbeurkunden. Der RH stellte fest, dass der OBS viele Mängel im Kundendienst seit Jahren bekannt waren. Das Beschwerdemanagement hätte für die Systemumstellung angepasst und professionell aufgesetzt werden können, merkten die Prüfer an.
Der Kundendienst wurde aufgrund der gestiegenen Anzahl an Anfragen aufgestockt, wobei auch auf Leihpersonal zurückgegriffen und ein externes Callcenter beauftragt wurde. Eine Unterstützung durch den ORF-Kundendienst erfolgte nicht. Damit hätte aber gespart werden können, hieß es. Auch sieht der RH die Auslagerung von Kerntätigkeiten, wie die Beitragspflichtigen zu ermitteln oder die Öffentlichkeit über die Beitragspflicht zu informieren, kritisch. Dadurch seien Abhängigkeiten von Dritten geschaffen und eine nachhaltige Qualifizierung des eigenen Personals vernachlässigt worden. Zudem wurden für zahlreiche Dienstleistungen von der OBS keine Vergleichsangebote eingeholt.
OBS-Geschäftsführer abgelöst
Der einstige OBS-Geschäftsführer Alexander Hirschbeck wurde Mitte 2025 und damit nach der RH-Prüfung an der Spitze des ORF-Tochterunternehmens durch Bettina Parschalk abgelöst. Der ORF-Stiftungsrat hatte zuvor Druck auf mehr Kundenorientierung bei der OBS gemacht. Der Rechnungshof nimmt den ORF gegenwärtig auch im Rahmen einer Gesamtprüfung unter die Lupe.
In Bezug auf den aktuellen Bericht halten ORF und OBS fest, dass man "die Auffassung des Rechnungshofes in den allermeisten Fällen" teile. Man habe bereits vielfältige Maßnahmen, wie die Umbesetzung der OBS-Geschäftsführung, das Sichten und Kündigen von Beratungsverträgen oder das Heben von Synergien zwischen ORF und OBS, gesetzt. "Durch die ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen ist sichergestellt, dass die Aufwendungen der OBS in den kommenden Jahren sinken werden", so der ORF.