Da ein über die Plattform Booking.com gebuchtes Hotel in Wien keine gültige Betriebsgenehmigung besaß, musste eine Familie aus dem süditalienischen Lecce eine Nacht auf der Straße verbringen. Ein Gericht in Lecce verurteilte nun die Buchungsplattform Booking.com zu Schadenersatz, wie die römische Tageszeitung "Il Messaggero" am Dienstag mitteilte.
Nach Angaben des Gerichts hatte die Familie im Juni 2022 ein Vier-Sterne-Hotel in Wien reserviert und im Voraus bezahlt. Bei der Ankunft am späten Abend stellte sich jedoch heraus, dass die Unterkunft zwar existierte, aber nicht über die erforderlichen behördlichen Genehmigungen der Stadt Wien verfügte, um Gäste aufzunehmen.
Trotz Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice der Plattform kam es in der Nacht zu keiner Ersatzunterbringung. Die Familie konnte auch nicht im Hotel bleiben und musste mehrere Stunden im Freien ausharren. Erst am nächsten Tag fand sie in einem anderen Hotel eine Unterkunft.
Ein Friedensgericht in Lecce sah eine Vertragsverletzung durch die Plattform. Die Verantwortung beschränke sich nicht auf die reine Vermittlung, sondern umfasse auch eine Schutz- und Unterstützungspflicht gegenüber den Kunden. Das Gericht sprach der Familie neben der Rückerstattung der Hotelkosten eine Entschädigung wegen "verdorbenen Urlaubs" zu. Jedes Familienmitglied erhält demnach 250 Euro Schadenersatz. Das Urteil gilt als Signal für den Verbraucherschutz im Bereich digitaler Buchungsdienste, berichtete das Blatt.