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Sonnenschutzförderung der Stadt Wien hilft beim Hitzeschutz

Gestern, 15:17

Die Stadt Wien unterstützt die nachträgliche Installation von Sonnenschutzeinrichtungen wie Rollläden zur Vermeidung von Überhitzung in Wohnungen. Alle Infos zum Antrag der Förderung gibt es hier.

Die Stadt Wien übernimmt 50 % der Kosten für die Nachrüstung, jedoch maximal 1.500 Euro (Rechnungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein). Die Nachfrage bleibt sehr hoch: Seit 2020 wurde die Sonnenschutzförderung über 22.000-mal genutzt, wodurch mehr als 25 Millionen Euro ausgezahlt werden konnten. Auch in diesem Jahr wurden bereits über 1 Million Euro für Sonnenschutzmaßnahmen ausgegeben.

Über 5 Millionen Euro Sonnenschutzförderung heuer ausbezahlt

Im Jahr 2025 war ein Rekord bei Förderungen für Sonnenschutzmaßnahmen zu verzeichnen: 4.515 Anträge wurden bewilligt und mit insgesamt 5,45 Millionen Euro gefördert. Damit wurden 50% mehr Mittel für Sonnenschutzmaßnahmen ausgezahlt als im vorhergehenden Jahr. "Es ist sehr erfreulich, dass die Sonnenschutzförderung von den Wienerinnen und Wienern so gut angenommen wird. Und dass wir mit der Förderung unterstützen können, die Wohnqualität auch während der sommerlicher Hitzephasen sicherzustellen. Denn außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen helfen unmittelbar, ein angenehmes und gesundes Raumklima zu erhalten und Energie zu sparen", erklärt Wiens Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Sonnenschutzförderung: Kein Mindestalter für Wohnhaus

Förderfähig sind außen angebrachte Rollläden und Lamellenbehänge oder Jalousien sowie vertikale Fassadenmarkisen und Fensterläden. Der Einsatz dieser Sonnenschutzeinrichtungen führt zu einer spürbaren Reduzierung der Aufheizung von Innenräumen. Dadurch kann der Energiebedarf für eine mögliche Raumkühlung effektiv gesenkt werden. Außenliegender Sonnenschutz ist zudem wirtschaftlicher als Klimaanlagen, die im Betrieb viel Energie verbrauchen und in der Anschaffung sehr teuer sind. Seit Inkrafttreten der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 gibt es kein Mindestalter mehr für das Bestandsgebäude. Dies führte sowohl zu einer Erweiterung des Kreises der Förderberichtigten als auch zu einer Vereinfachung der Förderungsabwicklung.

Bis zu 1.500 Euro Sonnenschutzförderung für alle Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau

Es werden 50 % der entstehenden Kosten gefördert, mit einem Höchstbetrag von 1.500 Euro pro Wohneinheit. Die Förderung kann erneut genutzt werden, falls der Einbau der Sonnenschutzeinrichtungen schrittweise erfolgt und der Maximalbetrag von 1.500 Euro pro Wohneinheit noch nicht ausgeschöpft ist. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer, Mieter und Nutzungsberechtigten einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau in Wien, die dort ihren Hauptwohnsitz haben. Die Rechnung für die geförderte Sonnenschutzeinrichtung darf nicht älter als sechs Monate sein. Bei Mietwohnungen ist die Zustimmung des Hauseigentümers zur Montage erforderlich. Sämtliche Rechnungen von Montagefirmen sind förderfähig. Reine Materialkosten mit Eigenleistungen sind nicht abrechenbar. In Schutzzonen muss eine entsprechende Genehmigung vorliegen.

Erforderliche Unterlagen für die Sonnenschutzförderung

  • Bei Fassadenmarkisen ein Qualitätsnachweis (Datenblatt) des Herstellers
  • Rechnung, deren Datum zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt
  • Bei Mietwohnungen schriftliche Zustimmung der Hauseigentümerin bzw. des Hauseigentümers zur Montage der Sonnenschutzeinrichtung
  • Innerhalb von Schutzzonen muss eine Bewilligung der Magistratsabteilung 19 vorliegen. Diese erfolgt im Wege der MA 37 ( Baubewilligung oder Kenntnisnahme der Bauanzeige durch die MA 37)

Der Antrag für die Sonnenschutzförderung ist bei der MA 50, 20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock oder zu stellen.

(Red)

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