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Drei Monate bedingt nach Gewalt gegen Ehefrau

Gestern, 14:37

Ein 52-Jähriger ist am Donnerstag in Wien zu drei Monatenbedingter Haft und zur Zahlung eines Schmerzengeldes in Höhe von 150 Euro verurteilt worden.

Die Richterin sah es als erwiesen an, dass er seine Ehefrau mehrmals geohrfeigt, getreten undmit einem Verlängerungskabel sowie einem Messer bedroht hatte. Der Mann bestritt die Vorwürfe, erkannte die Entscheidung aber an: "Es wird nie etwas passieren, das kann ich versprechen." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schuldig gesprochen wurde der Mann am Landesgericht wegen versuchter Körperverletzung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Ursprünglich angeklagt war er wegen fortgesetzter Gewaltausübung. Dieses vorgeworfene Delikt war jedoch nicht anwendbar, da der Zeitrahmen der Taten zu kurz gewesen sei, begründete die Richterin. Die Staatsanwaltschaft gab zum Urteil keine Erklärung ab.

Mann soll mit Kabel und Messer gedroht haben

Konkret soll der Mann seine Frau zwischen August und Oktober 2025 regelmäßig geohrfeigt haben. "Wenn ich nach seinem Handy gegriffen habe, habe ich schon eine Ohrfeige bekommen", erinnerte sich die 45-Jährige. Auch habe er sie getreten und gedroht, sie mit einem Verlängerungskabel zu erwürgen. Sie habe große Angst gehabt. Einmal sei die Furcht so groß gewesen, dass sie urinieren musste. Anfang Oktober soll der Ehemann dann ein Messer gegen sie gerichtet haben, daraufhin ging sie zur Polizei. Seitdem lebte sie in einem Frauenhaus.

Der Angeklagte bestritt, gewalttätig geworden zu sein. "Das habe ich in meinem Leben niemals mit einer Person gemacht", ließ er über eine Dolmetscherin wissen. Die Verletzungen der Frau wurden nicht dokumentiert. Sie forderte 1.000 Euro symbolisches Schmerzensgeld.

Das Ehepaar kommt aus Serbien. Laut dem Mann habe man in den elf Jahren der Ehe jedoch nur einen Monat zusammengelebt, als die Frau im vergangenen Sommer aus Serbien nach Wien gekommen war. Sie habe die Ehe nur geführt, um Aufenthaltspapiere in Österreich zu bekommen, behauptete er. Zudem sei seine Frau eifersüchtig gewesen. Bei den Auseinandersetzungen im vergangenen Sommer habe sie ihm gedroht, sein Leben zu zerstören und sich für die noch nicht erlangte Aufenthaltsgenehmigung zu rächen. Die Frau stellte das in Abrede. "Wir sind seit elf Jahren verheiratet", entgegnete sie. Und weiter: "Ich habe ihn geliebt."

Keine Vorstrafen

Zu Gute kam dem Mann, dass er nicht vorbestraft war. "Auch wenn er sonst eine ordentliche Person ist, schießt er mal übers Maß hinaus", erklärte die Staatsanwältin. Es brauche eine Signalwirkung, um ihn von künftigen Taten abzuhalten. Der Mann hoffte auf eine Fügung: "Es wird schon jemand von da oben richten." Er habe nie etwas verbrochen. "Ich war seit zwanzig Jahren nicht beim Arzt, ich bin ein ganz normaler Mann", erklärte er.

Die Richterin schenkte den Aussagen der Frau Glauben. Die Worte des Mannes wertete sie als Schutzbehauptungen. Mildernd war zudem, dass es in manchen Fällen bei versuchter Körperverletzung geblieben war, da durch manche Ohrfeigen keine sichtbaren Verletzungen zustande gekommen seien.

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u.a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, ; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; beim Gewaltschutzzentrum Kärnten: und 0463 590 290; beim Frauenreferat Kärnten: und 050 536 33052 sowie beim 24-Stunden Frauennotruf: 01-71719; Polizei-Notruf: 133

(APA/Red)

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