Zusätzlich wurde er im Sinne des § 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. "Ich möchte mich tausend Mal bedanken. Ich nehme es an", akzeptierte der 30-Jährige die über ihn verhängte Strafe.

Zusätzlich wurde er im Sinne des § 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. "Ich möchte mich tausend Mal bedanken. Ich nehme es an", akzeptierte der 30-Jährige die über ihn verhängte Strafe.
Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Von der Anklage umfasst waren zwölf Frauen und zwei Männer, denen der 30-Jährige von Ende April bis Mitte Juni 2025 Gewalt angetan hatte. "Das Leid, das Sie verursacht haben, ist natürlich schon massiv", stellte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung fest.
(APA/Red)
