Wie das Unternehmen mitteilt, könne eine potenzielle Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Daher wird vom Verzehr des betroffenen Produkts ausdrücklich abgeraten.

Wie das Unternehmen mitteilt, könne eine potenzielle Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Daher wird vom Verzehr des betroffenen Produkts ausdrücklich abgeraten.
Entscheidend ist die sogenannte GGN-Nummer (GlobalG.A.P.-Nummer), die landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe eindeutig identifiziert. Diese Nummer befindet sich am Etikett des Produkts oberhalb des Strichcodes. Ausschließlich Produkte mit der GGN 4049928207340 sind vom Rückruf betroffen. Spinatpackungen mit anderen GGN-Nummern stammen von anderen Erzeugern und gelten als unbedenklich.
Der Warenbestand des betroffenen Produkts wurde laut Angaben bereits aus dem Verkauf genommen.
Kund:innen, die den betroffenen Blattspinat bereits gekauft haben, können diesen ab sofort auch ohne Vorlage eines Kassenbons in den jeweiligen Märkten zurückgeben.
Für weitere Fragen steht der Lieferant Villafrut SRL zur Verfügung. Zusätzliche Informationen sind auf der abrufbar.
Das Unternehmen bedauert den Vorfall und entschuldigt sich bei allen Kund:innen für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine solche Warnung nicht automatisch bedeutet, dass das Gesundheitsrisiko vom Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber verursacht wurde.
Verbraucher:innen werden gebeten, die Produktkennzeichnung genau zu prüfen und im Zweifelsfall von einem Verzehr abzusehen.
(Red.)
