"Wir gehen davon aus, dass Sie zu der Partie gehören", so der vorsitzende Richter in seiner Begründung für den Freispruch im Wiener Mafia-Prozess. Es gebe aber "keinen Nachweis, dass der Angeklagte an der Entführung mitgewirkt hat."

"Wir gehen davon aus, dass Sie zu der Partie gehören", so der vorsitzende Richter in seiner Begründung für den Freispruch im Wiener Mafia-Prozess. Es gebe aber "keinen Nachweis, dass der Angeklagte an der Entführung mitgewirkt hat."
Der Freispruch erging "im Zweifel", betonte der Richter. Der Angeklagte, der von sechs vermummten Beamten der Justizwache-Einsatzgruppe eskortiert wurde und auch während der Urteilsversicherung mit einem Bauchgurt gesichert war, erhob sich nach dem Richterspruch: "Ich möchte mich für die korrekte und faire Verhandlung bedanken." Die beiden Vertreter der Anklagebehörde wirkten dagegen konsterniert und meldeten unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Enthaftet wurde der 57-Jährige, der in Frankreich und Belgien Vorstrafen in Höhe von insgesamt 15 Jahren aufweist, allerdings nicht. Er bleibt in U-Haft, weil die Staatsanwaltschaft Wien gegen ihn bereits eine weitere Anklageschrift eingebracht hat. In dieser geht es um Raubüberfälle und Drogen-Geschäfte.
(APA/Red)
