Nach dem Ableben eines psychisch kranken Häftlings, welcher sich im Mai 2025 in der Justizanstalt (JA) Josefstadt suizidierte, haben die Grünen volle Aufklärung gefordert.
"Wieder ist ein psychisch Erkrankter im Strafvollzug gestorben. Das ist dramatisch, der Umgang mit psychischen Erkrankungen muss sich dringend verbessern", hieß es am Mittwoch von Alma Zadić, Justizsprecherin der Grünen und ehemalige Ressortverantwortliche.
Alle Anzeichen hätten Zadić zufolge darauf hingedeutet, dass der junge Mann medizinische Behandlung und psychiatrische Betreuung benötigt hätte. "Wenn tatsächlich die Warnungen des Sozialen Dienstes und der Angehörigen, dass sich der junge Mann etwas antun könnte, ignoriert wurden, dann müssen alle Alarmzeichen läuten. Und dann schuldet das Ministerium den Angehörigen Antworten." Zu klären sei unter anderem die Art der Unterbringung und ob der Tod letztendlich vermeidbar gewesen wäre, so Zadić.
Besonders schwer wiege für die Grüne der Verdacht, dass interne Präventionssysteme und Checklisten nicht korrekt angewendet wurden. Von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will ihre Amtsvorgängerin volle Transparenz: "Was steht im internen Bericht und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen - immerhin ist der Vorfall schon ein Dreivierteljahr her."
"Falter" erhebt schwere Vorwürfe gegen die Justiz
Aufgedeckt hatte den Fall die Wochenzeitschrift "Falter" in ihrer jüngsten Ausgabe. Der 23-Jährige sei in U-Haft gekommen und nicht in eine psychiatrische Einrichtung verlegt worden, obwohl eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes seine Begutachtung angeregt und die Eltern aus Sorge um ihren Sohn "dringenden Handlungsbedarf" eingefordert hätten. Der Vater des Mannes verlangte ebenfalls "volle Aufklärung", sagte dessen Anwalt Sebastian Lesigang der APA.
Der 23-Jährige war Ende April 2025 festgenommen und in weiterer Folge wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden, nachdem er seine Mutter tätlich angegriffen und in einem Einkaufszentrum randaliert hatte. Der junge Mann war laut Lesigang, der den Vater vertritt, seit Februar 2025 psychisch auffällig. Er dürfte die ihm vorgeworfenen strafbaren Handlungen unter dem Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung begangen haben und hätte nicht im Normalvollzug in einer herkömmlichen JA inhaftiert werden dürfen.
Keine Medikamente erhalten
In der U-Haft habe der 23-Jährige zwar Kontakt zu einer Psychologin bzw. Psychiaterin gehabt. "Er hat aber keine Medikamente bekommen. Das hat die Obduktion ergeben", meinte Lesigang. Adäquatere Unterbringungen seien - trotz Empfehlungen - nicht stattgegeben worden.
Am Morgen des 10. Mai wurde der 23-Jährige von Mitgefangenen - er war in einem Mehrpersonenhaftraum untergebracht - tot in seinem Bett aufgefunden. Wie ein gerichtsmedizinisches Gutachten ergab, hatte der junge Mann Suizid begangen. Fremdverschulden schloss der Sachverständige aus.
Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung anhängig
Seit September 2025 ist bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten in dieser Sache ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung anhängig, das formal vorerst gegen unbekannte Täter geführt wird.
Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.