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Hacker zu Gastpatienten in Wiens Spitälern: Getrennte Wartelisten bislang nicht im Einsatz

Gestern, 11:47

Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hat am Mittwochvormittag im Wiener Gemeinderat betont, dass im Konflikt um die sogenannten "Gastpatienten" zwischen Wien und vor allem Niederösterreich bisher keine separaten Wartelisten existieren. "Ja, ich habe die Führung von getrennten Wartelisten in der Diskussion über Gastpatienten als Möglichkeit in den Raum gestellt. Von dieser Möglichkeit wurde bis dato nicht Gebrauch gemacht", erklärte Hacker in der Sitzung.

Die Frage kam von der Grünen Gemeinderätin Barbara Huemer, sie verwies in der Fragestunde im Wiener Rathaus darauf, dass Medienberichten zufolge bei medizinisch einfachen und planbaren Eingriffen im WIGEV (Wiener Gesundheitsverbund) getrennte Wartelisten für in Wien hauptgemeldete PatientInnen und für PatientInnen ohne Wiener Hauptwohnsitz bestehen würden. Hacker selbst hatte diese Maßnahme bereits Anfang 2025 - und danach wiederholt - in den Raum gestellt.

Hacker: Jedes Bundesland muss wohnortnahe Versorgung bereitstellen

Auf Nachfrage Huemers - in der sie auch anmerkte, dass Nicht-Wienerinnen in Wien kaum oder schwer einen OP-Termin bekommen würden -, wie die Situation nun gehandhabt werde, sagte Hacker, es gelte das Recht, "dass rein grundsätzlich jedes Bundesland sich darum kümmern muss, für seine Bevölkerung eine wohnortnahe Versorgung zur Verfügung zu stellen". Dies gelte nicht nur in Wien und nicht nur in Niederösterreich - "es gilt in ganz Österreich".

Daher werde in den Spitälern "verständlicherweise" und "nachvollziehbarerweise" zwischen den unterschiedlichen Arten der Eingriffe unterschieden. "Die Frage einer wohnortnahen Versorgung stellt sich bei einem Unfall nicht, die Frage einer wohnortnahen Versorgung stellt sich bei einem Schlaganfall nicht und so weiter. Also bei Notfällen stellt sich diese Frage grundsätzlich nicht." Auch bei komplizierten Eingriffen stelle sich diese Frage nicht, sondern hier gelte: "Wer kann es und wer kann es nicht und wer kann es gut und wer kann es besser?"

Die Frage nach einer wohnortnahen Versorgung stelle sich aber dann, "wenn Eingriffe planbar sind" und wenn es darum gehe, letzten Endes auch die Vor- und Nachbehandlung des Patienten wohnortnah durchzuführen, so Hacker. "So steht es im Gesetz, so steht es in vielen Gesetzen im Übrigen."

Gastpatienten-Streit schwelt schon lange

Man habe daher in der Frage der Gastpatienten beschlossen, dass die Ordensspitäler und die vom Wiener Gesundheitsverbund geführten Häuser die Patienten auf die wohnortnahe Versorgung auch in anderen Bundesländern "einfach hinweisen müssen" und sie "dorthin vermitteln sollten".

Der Streit über die Behandlung von Gastpatienten schwelt schon lange, insbesondere zwischen Wien und Niederösterreich. In der Debatte geht es vor allem ums Geld: Die Stadt betont, dass man es nicht ablehne, Gastpatienten in Wien zu behandeln. Allerdings beklagt man, dass die finanzielle Abgeltung dafür zu gering ist.

Hacker hatte Ende Jänner des Vorjahres bekräftigt, dass die Regelung der Obergrenzen für die Behandlung von Gastpatienten (von Notfällen abgesehen) bleibe - und gleichzeitig erklärt, man werde sehen, "ob wir sie noch weiter justieren müssen": "Es ist denkbar, getrennte Wartezeiten einzuführen, aber an diesem Punkt sind wir noch nicht", sagte er damals.

Niederösterreich brachte Klage gegen Wien ein

Weiter eskaliert ist der Streit dann Anfang dieses Jahres: Im Jänner kündigte Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) an, für einen Betroffenen Klage gegen Wien einzubringen, was dann auch Anfang Februar beim Landesgericht für Zivilrechtssachen umgesetzt wurde. "Es kann nicht sein, dass ausländische Staatsbürger mit einem Wiener Meldezettel, die vielleicht nie ins System eingezahlt haben, in Wiener Spitälern versorgt werden und Niederösterreicher nicht", sagte Mikl-Leitner dazu. Der abgewiesene Patient stammt aus dem Bezirk Mistelbach. Er habe von einem Wiener Krankenhaus einen Operationstermin erhalten, der nach etwa 15 Monaten Wartezeit abgesagt worden sei. Als Begründung sei angegeben worden, dass der Mann seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich habe.

Der Patient macht nun einen Schadenersatzanspruch geltend. Es geht um mehr als 15.000 Euro. Der Kläger hat den Angaben zufolge mittlerweile am 24. Februar einen Operationstermin im Universitätsklinikum Tulln. Im Jänner 2024 war er in Wien als "zur Aufnahme vorgemerkt" worden.

Im Wiener Rathaus betonte man im Jänner, man sehe der Klage gelassen entgegen. Das wurde im Büro von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Freitag gegenüber der APA bekräftigt. Verwiesen wurde einmal mehr auf den Vorschlag, das österreichische Gesundheitssystem in vier Regionen zusammenzufassen. Damit könnten der niedergelassene Bereich und der Spitalsbereich gemeinsam geplant, finanziert und gesteuert werden.

(APA/Red.)

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