Im Zusammenhang mit dem Tod eines psychisch kranken Insassen, der im Mai 2025 in der Justizanstalt Josefstadt Suizid beging, erhebt der "Falter" in seiner aktuellen Ausgabe Vorwürfe gegen die Justiz. Der 23-jährige Häftling wurde in Untersuchungshaft genommen und nicht in eine psychiatrische Einrichtung verlegt, obwohl eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes eine Begutachtung vorgeschlagen hatte und die Eltern aus Sorge um ihren Sohn "dringenden Handlungsbedarf" eingefordert hatten.
Der Wiener Rechtsanwalt Sebastian Lesigang, der den Vater anwaltlich vertritt, bekräftigte im Gespräch mit der APA den Inhalt des "Falter"-Berichts: "Wir verlangen volle Aufklärung." Der 23-Jährige war Ende April 2025 festgenommen und in weiterer Folge wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden, nachdem er seine Mutter tätlich angegriffen und in einem Einkaufszentrum randaliert hatte. Laut Lesigang war der junge Mann seit Februar 2025 psychisch auffällig, dürfte die ihm vorgeworfenen strafbaren Handlungen unter dem Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung begangen haben und hätte nicht im Normalvollzug in einer herkömmlichen JA inhaftiert werden dürfen. "Er hatte einen psychotischen Schub. Es lagen deutliche Hinweise auf eine Erkrankung und eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit vor. Er hätte nach der StPO in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht und dort behandelt werden müssen", sagte Lesigang am späten Dienstagnachmittag.
Laut Anwalt bekam 23-Jähriger keine Medikamente
In der U-Haft habe der 23-Jährige zwar Kontakt zu einer Psychologin bzw. Psychiaterin gehabt. "Er hat aber keine Medikamente bekommen. Das hat die Obduktion ergeben", meinte Lesigang.
Wie der "Falter" berichtet, soll der 23-Jährige Ende Februar 2025 mit einer Psychose von einer Reise zurückgekehrt sein. Er war in weiterer Folge mehrmals in einem psychiatrischen Krankenhaus, wurde aber nicht stationär aufgenommen. Die Ärzte führten den Zustand des Sohnes aus gutem Hause, der Wirtschaft studiert hatte, auf "multiplen Substanzgebrauch" und den Konsum psychotroper Substanzen zurück. Nach seiner Festnahme beantragte die Staatsanwaltschaft die Verhängung der U-Haft, obwohl der zuständige Sachbearbeiter laut "Falter" schriftlich "begründete Zweifel betreffend die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten" festgehalten haben soll.
Die U-Haft wurde nach 14 Tagen um ein weiteres Monat verlängert, obwohl sich zwischenzeitlich neue Indizien in Richtung einer psychischen Erkrankung ergeben haben sollen. Einem Enthaftungsantrag der Verteidigerin wurde nicht entsprochen. Auch die von ihr angeregte Unterbringung ihres Mandanten in einer WG wurde abgelehnt. Am Morgen des 10. Mai wurde der 23-Jährige von Mitgefangenen - er war in einem Mehrpersonenhaftraum untergebracht - tot in seinem Bett aufgefunden. Wie ein gerichtsmedizinisches Gutachten ergab, hatte der junge Mann Suizid begangen. Fremdverschulden schloss der Sachverständige aus.
Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung anhängig
Seit September 2025 ist bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten in dieser Sache ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung anhängig, das formal vorerst gegen unbekannte Täter geführt wird. Heute, Dienstag, forderte der zuständige Staatsanwalt die internen Unterlagen der Generaldirektion für Strafvollzug und freiheitsentziehende Maßnahmen sowie einen Auszug aus dem elektronischen Vollzugsmanagement zum gegenständlichen Todesfall an. Ein zur Klärung der Schuldfrage beigezogener psychiatrischer Sachverständiger kam zum Schluss, die ärztlich-psychiatrische Betreuung des 23-Jährigen in der JA Josefstadt sei "unter Berücksichtigung des Risikos bzw. der Nicht-Vorhersehbarkeit einer ernstlichen und erheblichen Selbstgefährdung angemessen" gewesen.
Zur Suizidprävention sei jedoch "eine offene Kommunikation" wichtig. Dass in der JA die Dokumentationssysteme des Sozialen Diensts und des Psychiatrischen Diensts getrennt geführt wurden und in diese wechselseitig nicht Einsicht genommen werden konnten, bezeichnete der psychiatrische Sachverständige als ein "gewisses Hemmnis in der raschen und unbeeinträchtigten Überblicksgewinnung."
Volkansanwaltschaft ist der Fall bekannt
Der Volksanwaltschaft ist der Fall bekannt. "Der Anwalt der Familie hat sich mit einer Beschwerde an uns gewandt. Wir haben eine Stellungnahme des Justizministeriums angefordert und entnehmen der Antwort, dass der Fall unserer Einschätzung nach mit der Tragödie Hirtenberg nicht zu vergleichen ist", stellte die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gabriela Schwarz auf APA-Anfrage fest. Ob der Häftling zum Zeitpunkt seines Ablebens ausreichend medizinisch und psychologisch betreut war, "wird in Gerichtsverfahren zu klären bleiben, denen die Volksanwaltschaft nicht vorzugreifen hat." Schwarz verwies am Dienstag grundsätzlich auf die Empfehlungen der Volksanwaltschaft zur Förderung der Menschenrechte im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs. "Ich möchte der betroffenen Familie und allen Angehörigen von insgesamt 67 tatsächlichen und versuchten Suiziden im Vorjahr im Strafvollzug meine Anteilnahme aussprechen", bemerkte Schwarz abschließend.