Im Vorjahr ging die Anzahl der eröffneten Privatkonkurse leicht zurück, während die damit verbundenen Schulden im Vergleich zu 2024 deutlich zunahmen, berichtet der KSV1870. Bei Privatpersonen ohne vorherige Selbstständigkeit blieb die durchschnittliche Schuldenhöhe über die letzten Jahre nahezu konstant. Es gibt jedoch signifikante Unterschiede bei Geschlechtern und Bundesländern.
In 61 Prozent der Fälle waren Männer von einem "Schuldenregulierungsverfahren" betroffen. Auch 78 Prozent der Passiva entfielen auf sie. Insgesamt sank die Zahl der eröffneten Verfahren um 0,6 Prozent auf 8.766 Fälle. Die durchschnittlichen Schulden pro Person stiegen hingegen um rund 40.000 Euro (35 Prozent) auf 153.000 Euro. Im Vorjahr gab es mehr Fälle mit Passiva über 10 Millionen Euro, erklären die Gläubigerschützer vom KSV. Aber selbst wenn man diese Fälle herausnimmt, zeigt sich ein Anstieg der Schulden von durchschnittlich 10.000 Euro.
Auf die Geschlechter aufgeteilt betrug das durchschnittliche Schuldenvolumen bei Männern 194.000 Euro und 86.000 Euro bei Frauen. Unter den "echten Privatpersonen" waren 57 Prozent Männer (76.000 Euro) und 43 Prozent Frauen (55.000 Euro). Hauptursache für diese "echten Privatkonkurse" sei persönliches Verschulden. Gemeint ist damit zum Beispiel ein "Überschätzen der eigenen finanziellen Leistungskraft" oder ein "schlechtes Konsumverhalten".
Zahl der Fälle, Aufteilung Männer und Frauen, Höhe der Schulden.
Die höchsten Durchschnittsschulden (202.000) gab es bei den gut 3.000 Privatkonkursen in Wien, gefolgt von Tirol mit 197.000 Euro (gut 600 Fälle). Am geringsten war der Schuldenstand in Kärnten mit 90.000 Euro pro Kopf (rund 650 Fälle). Hier war auch der Unterschied zwischen Männern (58 Prozent der Fälle) und Frauen (42 Prozent) am geringsten. Besonders ausgeprägt war er in Tirol (63 zu 37 Prozent).
Eine Prognose, wie es heuer weitergeht, wagte der KSV nicht abzugeben. KSV-Chef Karl-Heinz Götze zeigte sich aber wegen der gestiegenen Arbeitslosigkeit besorgt. "Insbesondere Langzeitarbeitslose könnten in Kombination mit den anhaltend hohen Kosten eher heute als morgen betroffen sein." Die Gläubigerschützer sprechen sich in dem Kontext erneut gegen eine Beibehaltung des dreijährigen Tilgungsplan für Verbraucher aus. Im Schnitt würde in diesen Fällen seit der Einführung 2021 um rund 31 Prozent weniger Geld zurückgezahlt als bei einer fünfjährigen Frist. Ursprünglich sei die dreijährige Frist auf EU-Ebene nur für Unternehmen angedacht gewesen, in Österreich habe der Gesetzgeber die Möglichkeit aber auch Privatschuldnern eingeräumt, so der KSV.