"Keine der Personen beziehungsweise Organisationen, die im Rahmen der Pressekonferenz inhaltlich gesprochen haben", würden als antisemitisch eingestuft, hieß es. Mit anderen Personen, die vor Ort waren, bestünde keine Zusammenarbeit.

"Keine der Personen beziehungsweise Organisationen, die im Rahmen der Pressekonferenz inhaltlich gesprochen haben", würden als antisemitisch eingestuft, hieß es. Mit anderen Personen, die vor Ort waren, bestünde keine Zusammenarbeit.
Gemeinsam mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft hatte die Gleichbehandlungsanwaltschaft am 6. Februar das geplante Kopftuchverbot kritisiert. Ziel sei es gewesen, über das "Diskriminierungspotenzial" des Regierungsvorhabens aufzuklären. Mit dabei war auch Irina Vana, aktiv unter anderem bei der Liste Gaza sowie der Antiimperialistischen Koordination (AIK). An ihr bzw. der AIK stößt sich etwa ÖVP-Integrationsministerin Claudia Bauer (ehemals Plakolm). Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ging in ihrer Stellungnahme nicht konkret auf Vana ein - oder "vergisst auf diese Teilnehmerin scheinbar bewusst", wie es aus dem Büro von Bauer hieß.
"Als staatliche Organisation, wie die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine ist, hat man eine höhere Verantwortung zu prüfen, mit wem man gemeinsame Sache macht", hatte die Ministerin am Wochenende zur "Kronen Zeitung" gesagt. Auch der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) für Salzburg, Steiermark und Kärnten, Elie Rosen, und die Salzburger Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) zeigten sich besorgt. In der Reaktion vom Montag wird betont: "Die Gleichbehandlungsanwaltschaft setzt bei der Bekämpfung von Diskriminierung auf die Zusammenarbeit mit Organisationen, die Personen mit Diskriminierungserfahrungen unterstützen." Diese Kooperation sei "essenziell, um den Zugang zum Recht für Betroffene zu verbessern, beziehungsweise überhaupt erst zu schaffen."
Am vergangenen Freitag hatte zudem eine Protestkundgebung in Wien gegen das Kopftuchverbot stattgefunden. Begonnen hat letzte Woche auch die sogenannte "Aufklärungsphase", in der Schulen, Eltern und Kinder auf das Kopftuchverbot vorbereitet und informiert werden sollen. Mit dem Schulstart im September treten dann Sanktionsbestimmungen in Kraft. Vorgesehen sind in letzter Konsequenz Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro für die Erziehungsberechtigten. Zuvor müssen jedoch klärende Gespräche mit Schülerinnen und Eltern seitens der Schulleitung und -behörde geführt werden, bei einem weiteren Verstoß wird die Kinder- und Jugendhilfe verständigt.
Ein 2019 eingeführtes Kopftuchverbot in Volksschulen war 2020 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt worden. Die Richterinnen und Richter sahen den Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil das Verbot nur auf Muslime abziele. Auch die Neuregelung bedrohe grundlegende Rechte, wie das Recht auf Religionsfreiheit, Selbstbestimmung und Bildung und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgesetz, hatte es bei der Pressekonferenz am 6. Februar geheißen.
(APA/Red)
