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Familiennachzug - Ludwig-Brief: Antwort von Karner ist da

Gestern, 09:51

Nach einem Brief von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig an Innenminister Gerhard Karner gibt es nun eine Antwort des ÖVP-Politikers.

Die Neuaufstellung des Familiennachzugs von Flüchtlingen sorgt für Verstimmungen zwischen Bund und Ländern. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hat in einem Schreiben an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) den Konsultationsmechanismus ausgelöst, weil er erhebliche Mehrkosten für die Stadt befürchtet. Der Ressortchef hat nun geantwortet und betont, dass man den Ländern ohnehin schon entgegengekommen sei. Allerdings sagt Karner eine weitere Prüfung zu.

Grundlage der Diskussion ist die nationale Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems, auf die sich die Regierung bei ihrer jüngsten Klausur verständigt hat. Im Zuge der Begutachtung kam es zu Kritik der Länder, weil die Behandlung der Anträge auf Familiennachzug teilweise von den Bundes- auf Landesbehörden übergehen soll.

Schätzung zu Mehraufwand für Wien

In seinem Brief an Karner schätzt Ludwig den jährlichen Mehraufwand für die Stadt auf 2,4 Millionen Euro. Die - der APA vorliegende - Antwort des Innenministers zieht diese Zahlen in Zweifel, umso mehr, als Karner durch die Politik seines Hauses sinkende Verfahrenszahlen erwartet, womit der Verwaltungsaufwand für die Behörden weiter reduziert werden könne.

Künftig ist ja vorgesehen, dass der (aktuell überhaupt pausierte) Familiennachzug aller Personengruppen über die Niederlassungsverordnung geregelt wird. Dort wird schon jetzt über Quoten festgelegt, wie viele Angehörige von Drittstaatsangehörigen, die sich in Österreich (in der Regel als Arbeitskräfte) aufhalten, nachkommen dürfen. Das betrifft im Wesentlichen Familienangehörige von oft aus osteuropäischen Nicht-EU-Ländern stammenden Arbeitnehmern.

Nunmehr soll auch der Familiennachzug von Asylberechtigten im gleichen Regime über Kontingente geregelt werden. Bisher war dies verfahrenstechnisch getrennt und nur Bundesbehörden zuständig. Konkret ist vom Innenressort geplant, dass beim Erstantrag weiter das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zuständig ist, Verlängerungsanträge aber von den Landesbehörden zu behandeln sind.

Karner: "Systemfremde Zuständigkeit"

Dass letzteres von Wien, aber auch anderen Bundesländern, bekrittelt wird, gefällt Karner sichtlich nicht. Er verweist darauf, dass ursprünglich geplant gewesen sei, dass alle Anträge in die Länderkompetenz fallen. Der vorgenommene Kompromiss bei den Erstanträgen bringe schon eine "systemfremde Zuständigkeit" des BFA.

Gesprächsbereit zeigt sich der Minister dennoch. Ludwigs Brief werde zum Anlass genommen, "die vorgeschlagenen Regelungen erneut zu prüfen". Sein Haus sei selbstverständlich bestrebt, eine tragfähige Lösung zu finden, die einerseits die Anliegen der Länder berücksichtige und andererseits auch einen etwaigen Mehraufwand für sämtliche Behörden des Bundes und der Länder gleichmäßig verteile.

(APA/Red)

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