Die Beamtin war wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Suspendierung wurde dennoch in beiden Fällen aufgehoben, berichtete "ORF.at" am Freitag.

Die Beamtin war wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Suspendierung wurde dennoch in beiden Fällen aufgehoben, berichtete "ORF.at" am Freitag.
Im September 2024 hatte das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) Burgenland im Auftrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt bei Ermittlungen im Zuge einer Auswertung eines sichergestellten Handys einer Zivilperson Texte und Bilder nationalsozialistischen, hetzerischen und antisemitischen Inhalts entdeckt. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt nahm dazu Ermittlungen auf.
Im Zuge des Verfahrens wurden zwei Exekutivbeamte vorläufig suspendiert. Zudem wurden Disziplinarverfahren eingeleitet und beide Personen nach dem Verbotsgesetz angezeigt. Die Beamtin wurde Ende Jänner zu einer unbedingten Geldstrafe von 2.160 Euro verurteilt. Eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten wurde laut ORF aber "ebenso wie die Rechtsfolge des Amtsverlustes" für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Die Polizistin ist mittlerweile wieder im Dienst. Das Strafverfahren gegen den Polizisten wurde eingestellt. Seine Suspendierung wurde deshalb bereits im vergangenen Jahr aufgehoben. Allerdings wurde der Beamte "in dem gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt", hieß es laut ORF von der Wiener Polizei.
(APA/Red)
