Im Jahr 2025 hat das Arbeitsmarktservice (AMS) insgesamt 162.391 Mal das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe vorübergehend gesperrt. Dies entspricht in etwa dem Niveau von 2024. Winfried Göschl, der AMS-Landesgeschäftsführer in Wien, plädiert laut einem Bericht der "Presse" vom Dienstag für strengere Maßnahmen bei Fällen von völliger Arbeitsunwilligkeit.
Etwa die Hälfte der Sanktionen entfiel auf vergleichsweise leichte Verstöße wie versäumte Kontrolltermine (52.302 Fälle) oder Selbstkündigungen (29.206). Letztere gingen um 2,5 Prozent zurück, was auf die trübe Konjunktur zurückgeführt wird. Rund 80.000 Sperren betrafen Arbeitswilligkeit, darunter 43.206 Fälle von tageweisem Fernbleiben bei Schulungen sowie 35.944 sechswöchige Sperren für die Verweigerung von Jobangeboten oder Schulungen beziehungsweise die Vereitelung einer Aufnahme.
Die Zahl der Fälle gänzlicher Arbeitsunwilligkeit stieg im Jahresvergleich um 17 Prozent auf 1.733. In diesen Fällen wird der Bezug komplett gestrichen. AMS-Wien-Chef Göschl kritisierte gegenüber der "Presse", dass der Anspruch derzeit bereits nach einem Monat Beschäftigung wiedererlangt werden könne. "Das sehen wir kritisch", so Göschl. Früher sei dafür der Erwerb eines neuen Anspruchs nötig gewesen. Zudem sei es "ziemlich schwierig, Sanktionen zu verhängen", da die Beweislast beim AMS liege und Verfahren keine Formfehler duldeten.
Die Stagnation der Gesamtzahl der Sanktionen wird auch mit der wirtschaftlichen Lage begründet. Da die Zahl der offenen Stellen 2025 um elf Prozent auf rund 83.000 sank, während die Arbeitslosigkeit stieg, habe das AMS weniger Möglichkeiten, Arbeitslose zur Jobannahme zu drängen.