Wegen Geschenkannahme ist am Montag am Landesgericht gegen einen früheren Bolt-Mitarbeiter verhandelt worden.
Der 34-Jährige war bis Mai 2024 beim Wiener Ableger des Mobilitätsunternehmens beschäftigt und unter anderem für die Eintragung von elektronischen Fahrerkonten zuständig. An sich wäre eine Lenkerberechtigung als Taxifahrer erforderlich gewesen, um als Bolt-Fahrer registriert zu werden. Beim Angeklagten ließ sich das jedoch umgehen.
Er ließ sich laut Staatsanwaltschaft nämlich mit Bargeld oder Geschenken bestechen. Demnach erstellte er jeweils für mehrere hundert Euro mit Hilfe eines Bildbearbeitungsprogramms und Original-Fotos der Lenker gefälschte Lenkerberechtigungen, lud diese im Bolt-System hoch und schaltete die Fahrer intern frei. In anderen Fällen ließ er sich zum Essen einladen oder mit "Schokolade, Kaffee und Wodka" bzw. "Allem, was man braucht" überhäufen, wie auf WhatsApp-Chats nachzulesen ist.
"Für jedes Profil bekommst was, Bro. Bleibt bitte unter uns", schrieb ihm ein Interessent, der in Niederösterreich ein Taxiunternehmen hatte und offenbar via Bolt nach Wien expandieren wollte. Ein anderer wusste, dass der Angeklagte, der eine akademische Laufbahn anstrebte, 12.000 Euro an Studiengebühren benötigte. Er bot ihm daher gezielt Geld für "Gefälligkeiten" an.
Der Angeklagte war grundsätzlich geständig, wenn auch nicht zu allen inkriminierten Fakten. Aus Sicht der Anklage handelt es sich bei den verfahrensgegenständlichen Fällen nur um die sprichwörtliche Spitze eines Eisbergs. "Da es ein großes Reservoir von Fahrern ohne Taxischein gab, von denen einige die Taxiprüfung nicht schafften oder aus anderen Gründen - vor allem wegen Verkehrsstrafen - keinen Taxischein erhielten, war die Nachfrage nach Wegen zur Umgehung der Taxischeinprüfung groß", heißt es im Strafantrag.
Für einen Abnehmer, der 500 Euro bezahlt hatte, machte sich die Investition nicht bezahlt. Nach drei Wochen stellte er seine Tätigkeit als Bolt-Fahrer ein. "Ich habe gearbeitet für nichts. In der ersten Woche habe ich vielleicht 250 Euro gemacht", jammerte er vor Gericht über den schlechten Geschäftsgang. Ein weiterer hat sich inzwischen beruflich umorientiert. Der von Verteidiger Philipp Wolm vertretene Mann wurde rechtskräftig wegen Anstiftung zur Geschenkannahme zu acht Monaten bedingt verurteilt.
Zur ergänzenden Beweisaufnahme musste die Verhandlung gegen den Hauptangeklagten vertagt werden. Am kommenden Freitag wird weiterverhandelt.