Ein bekannter Rechtsextremist ist am Montag von einem Geschworenengericht in Wien wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein bekannter Rechtsextremist ist am Montag von einem Geschworenengericht in Wien wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Entscheidung der acht Geschworenen fiel in vier der fünf Anklagepunkte einstimmig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der Wohnung des Mannes waren bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen von Ermittlungen gegen die "Sächsische Separatisten" NS-Devotionalien gefunden worden.
NS-Devotionalien bei Hausdurchsuchung gefunden
Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab allerdings zunächst keine Erklärung ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Mildernd wurde der ordentliche Lebenswandel des bereits mehrfach wegen Wiederbetätigung Verurteilten, der aber als rechtlich unbescholten gilt, anerkannt. Als erschwerend galt dagegen, dass es sich um mehrere Darstellungen mit NS-Bezug handelte, so der Richter in der Urteilsbegründung.
Die Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten hatte auf Rechtshilfeersuchen der deutschen Behörden im Rahmen von Ermittlungen gegen die militante Neonazi-Gruppe "Sächsische Separatisten" stattgefunden. Der bekannte österreichische Rechtsextremist stand selbst zunächst nicht unter Verdacht. Allerdings wurden bei der Hausdurchsuchung zahlreiche NS-Devotionalien entdeckt, darunter Porträts von Soldaten des "Dritten Reiches", die Reichsadler mit Hakenkreuz zeigen, und gerahmte Geburtstagswünsche mit Reichsadler und Hakenkreuz und der Aufschrift "Der Führer" an einen "Gaubeauftragten". Auch im Wohnzimmer der Gemeindewohnung hingen einschlägige Bilder und im Arbeitszimmer ein signiertes Bild eines SS-Soldaten.
Der Angeklagte begründete das Aufhängen der Bilder mit seinem "geschichtlichen Interesse". Unter den SS-Soldaten seien auch ein Onkel und ein Cousin seiner Großmutter, verwies er zudem auf ein familiäres Interesse. Er sei seit 30 Jahren politisch völlig inaktiv und "keine braune Seele". Der Nationalsozialismus sei für ihn "geschichtlich erledigt", sagte er auf eine entsprechende Frage.
Bilder offen zur Schau gestellt
Die aufgehängten Bilder seien sichtbar angebracht worden für jedermann, der die Wohnung besuchte, weshalb anzunehmen sei, dass diese propagandistisch zur Schau gestellt wurden, so die Staatsanwalt. Die Verteidigung argumentierte dagegen, dass außer dem Angeklagten nur dessen Söhne, eine Freundin eines Sohnes, sowie ein Bekannter, der dort auch hauptgemeldet war und zwischendurch dort übernachtete, Zugang zu der Gemeindebauwohnung hatten.
Die Geschworenen erkannten nach rund zweistündigen Beratungen den Angeklagten für schuldig gemäß Paragraf 3g Verbotsgesetz (Absatz eins) in vier der fünf Anklagepunkte. Keine Verurteilung gab es nur im Falle von 14 ebenfalls im Wohnzimmer aufgehängten Bildern von Soldaten des "Dritten Reiches".
Nicht einzige Hausdurchsuchung in Österreich
Die Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten war nicht die einzige in Österreich im Zuge der Ermittlungen gegen die in Deutschland gegründete militante Neonazi-Gruppe "Sächsische Separatisten". So gab es im November 2024 auch eine Durchsuchung in einem Forsthaus in Langenlois (Bezirk Krems), in dem René Schimanek, FPÖ-Stadtrat und damaliger Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), hauptgemeldet war. Dabei wurden Munition und NS-Devotionalien gefunden, Schimanek verlegte wenige Wochen danach seinen Hauptwohnsitz.
In Bezug auf die "Sächsische Separatisten" müssen sich seit 23. Jänner acht Angeklagte im Alter zwischen 22 und 26 Jahren, darunter zwei Neffen Schimaneks, in Dresden vor Gericht verantworten.