Die Ehefrau eines Wiener Rechtsanwalts sitzt seit Mitte Jänner in Untersuchungshaft. Sie steht im Verdacht, einen Einbruch in die Kanzlei ihres Mannes fingiert, 75.000 Euro entnommen und mehrere Betrugsdelikte begangen zu haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien sind umfangreich.
Die Ehefrau eines Wiener Rechtsanwalts sitzt nach APA-Informationen seit 16. Jänner in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft. Sie steht im Verdacht, einen Einbruch in die Kanzlei ihres Mannes fingiert und 75.000 Euro aus dessen Tresor entnommen zu haben. Davon abgesehen soll sie sich fälschlicherweise selbst als Juristin ausgegeben und von Hilfe suchenden Klienten Vorauszahlungen für anwaltliche Leistungen kassiert haben. Auch ein Bedrängnisdiebstahl steht im Raum.
Einbruch in Kanzlei fingiert: Frau eines Wiener Anwalts in U-Haft
Die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, bestätigte Montagmittag auf APA-Anfrage, dass sich die 32-Jährige seit fast vier Wochen wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr in einer Zelle der Justizanstalt (JA) Josefstadt befindet. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien habe am 2. Februar eine Haftbeschwerde der Frau zurückgewiesen und damit die U-Haft verlängert, sagte Salzborn.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die 32-Jährige mittlerweile wegen einer ganzen Reihe an Delikten. Der Verdacht auf schweren Betrug gründet auf dem Umstand, dass sie sich wiederholt als "Frau Doktor" ausgegeben und vorgetäuscht haben soll, sie könne juristische Dienstleistungen übernehmen. Dafür soll sie entsprechende Zahlungen kassiert haben, ohne dass es zu Gegenleistungen kam.
Zwei Männer brachte sie dann im vergangenen Sommer schwer in die Bredouille, indem sie behauptete, die beiden wären in die Kanzlei ihres Mannes eingebrochen, in der sie beschäftigt war und zum Tatzeitpunkt anwesend gewesen sei. Sie hätten die Räumlichkeiten verwüstet und sie gezwungen, den Tresor zu öffnen und ihnen das gesamte dort verwahrte Geld zu übergeben, schilderte die Frau, nachdem sie die Polizei alarmiert und sich als schwer mitgenommene Überfallene präsentiert hatte.
Klienten massiv belastet
Die zwei Männer - es handelte sich um Klienten des Rechtsanwalts - wurden am 6. Juni festgenommen. Am 7. Juni belastete die Frau des Anwalts dann bei ihrer kriminalpolizeilichen Einvernahme als Zeugin die beiden unter Wahrheitspflicht massiv. Sie hätten ihr sogar teilweise die Bekleidung zerrissen, um Druck auf sie auszuüben, gab sie an.
Die Männer konnten allerdings in weiterer Folge belegen, dass sie zwar im Stiegenhaus vor der Kanzlei waren - die 32-Jährige hatte sie dorthin bestellt, um angebliche Unstimmigkeiten bezüglich Zahlungsmodalitäten zu klären. Die Kanzlei selbst hatten die Männer jedoch nicht betreten, wie sie mit Handy-Aufnahmen nachweisen konnten. Sie hatten mit einem Smartphone ein Video aufgezeichnet, als ihnen auf ihr Klopfen bzw. Läuten an der Tür nicht aufgemacht wurde. Die Tatverdächtigen wurden daraufhin unverzüglich enthaftet.
Einbruchs-Ermittlungen bereits eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Wien hat bereits das ursprünglich gegen die Männer geführte Ermittlungsverfahren wegen schweren Einbruchsdiebstahls eingestellt. Die Anklagebehörde geht demnach gesichert davon aus, dass es keinen Einbruch gegeben hat. Dafür wird der Frau des Anwalts in diesem Zusammenhang das Vortäuschen einer strafbaren Handlung, Verleumdung und falsche Zeugenaussage vorgeworfen.
Damit nicht genug. Sie soll im vergangenen August auch einen bettlägerigen Mann bestohlen haben, in dessen Wohnung sie aus und einging, weil sie mit dessen Schwester gut bekannt war. Bei einem Besuch soll sie dem auf Medikamente angewiesenen kranken Mann Bargeld, Laptop und weitere Wertgegenstände weggenommen haben. Für die bereits mehrfach vorbestrafte Frau gilt die Unschuldsvermutung.
Die Kanzlei des Rechtsanwalts, der auch regelmäßig als Strafverteidiger in Erscheinung trat, existiert nicht mehr. Über das Vermögen des Juristen wurde Ende 2025 der Konkurs eröffnet, wobei die Entscheidung mit 28. Juni 2026 in Rechtskraft erwuchs. Damit ist ex lege die Berufsberechtigung des Mannes erloschen. Er darf nicht mehr anwaltlich tätig sein. Infolge der Streichung aus der Anwaltsliste kommt er auch für Verfahrenshilfen nicht mehr in Betracht.
Geldprobleme: Anwalt muss wegen vor Gericht
Dass der frühere Anwalt sich zuletzt in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben dürfte, zeigte sich daran, dass er die Leasingraten für seinen Pkw nicht mehr bezahlen konnte. Im Zusammenhang damit hat die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag beim Landesgericht eingebracht. Der Jurist muss sich am 4. März wegen Veruntreuung vor einer Einzelrichterin verantworten, gab Gerichtssprecherin Salzborn auf APA-Anfrage bekannt.