Im Streit um die Behandlung von Gastpatienten hat das Land Niederösterreich eine angekündigte Klage gegen die Stadt Wien eingebracht. Ein Patient aus dem Bezirk Mistelbach fordert über 15.000 Euro Schadenersatz, nachdem ihm ein OP-Termin in einem Wiener Spital wegen seines Wohnsitzes abgesagt wurde.
Die vom Land Niederösterreich im Gastpatienten-Konflikt mit der Stadt Wien für einen Betroffenen vorbereitete Klage ist beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in der Bundeshauptstadt eingebracht worden, wie am Samstagabend auch die "Kronen Zeitung" online berichtet hat. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte den Schritt vor einem Monat angekündigt.
"Es kann nicht sein, dass ausländische Staatsbürger mit einem Wiener Meldezettel, die vielleicht nie ins System eingezahlt haben, in Wiener Spitälern versorgt werden und Niederösterreicher nicht", betonte Mikl-Leitner einmal mehr. Der abgewiesene Patient stammt aus dem Bezirk Mistelbach. Er habe von einem Wiener Krankenhaus einen Operationstermin erhalten, der nach etwa 15 Monaten Wartezeit abgesagt worden sei. Als Begründung sei angegeben worden, dass der Mann seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich habe.
Der Patient macht nun einen Schadenersatzanspruch geltend. Es geht um mehr als 15.000 Euro. Der Kläger hat mittlerweile am 24. Februar einen Operationstermin im Universitätsklinikum Tulln. Im Jänner 2024 war er in Wien als "zur Aufnahme vorgemerkt" worden.
"Mit allen anderen Bundesländern funktioniert die Gastpatienten-Regelung, die ja erst 2023 unterzeichnet wurde, weiterhin klaglos", erinnerte Mikl-Leitner. "Dass nicht nach dem Meldezettel gefragt wird, sondern nur danach, wie den Patienten geholfen werden kann." Wien habe diesen "gemeinsamen Weg, der jahrzehntelang gut und richtig war, leider verlassen". Die Landeshauptfrau unmissverständlich: "Und das lassen wir uns so nicht gefallen." Die politischen Gespräche würden "natürlich weitergeführt, damit wir wieder auf den gemeinsamen Weg zurückfinden".