Am Flughafen Wien wird ein Grenzterminal errichtet, um Schnellverfahren und rasche Zurückweisungen im Rahmen des EU-Asyl- und Migrationspakts zu gewährleisten.
Die Eröffnung des neuen Grenzterminal auf dem Flughafen Wien ist für den 12. Juni geplant, wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) in Schwechat mitteilte. Laut Innenministerium umfasst der Verfahrensablauf drei Schritte: Zuerst ein Screening durch die Polizei mit Identitäts-, Sicherheitsüberprüfung und Gesundheitscheck. Anschließend folgt das Asylverfahren durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Bei Einreiseverweigerung wird sofort das Rückkehrverfahren eingeleitet und eine Zurückweisung durchgeführt.
Der Grenzterminal ersetze nicht den bestehenden Abschiebeterminal, erläuterte Karner. Das neue Verfahren an den EU-Außengrenzen soll bei asylwerbenden Personen aus Ländern mit niedrigen Schutzzuerkennungsquoten ebenso zur Anwendung kommen wie bei solchen, die falsche Angaben machen. Es ist in Österreich an den sechs internationalen Airports relevant. Einen Grenzterminal wird es nur auf dem Flughafen Wien geben. Dort werden demnach auch die Verfahren jener Asylsuchenden abgewickelt, die über Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz oder Klagenfurt einreisen. Karner sprach von einer "Bündelung".
Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, bezeichnete den Flughafen Wien als "wichtigste Schengen-Außengrenze Österreichs". Er verwies auf etwa zehn Millionen Ein- und Ausreisen pro Jahr. Auf dem Airport in Schwechat würden jährlich rund 500 Asylanträge gestellt. Personen im Grenzverfahren dürfen laut Aussendung des Innenministeriums nicht in das Bundesgebiet einreisen und "können bis zu 24 Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 26 Wochen, im Transitbereich im neuen Grenzterminal angehalten werden".
Der Flughafen Wien sei ein "Bollwerk der Sicherheit", sagte Vorstandsdirektor Günther Ofner. Der Airport investiere 7,5 Millionen Euro in den Umbau des Objekts 988 zum Grenzterminal, vier Millionen kämen von der EU. Ofner verwies am Donnerstag zudem auf "störungsfreien Betrieb" des seit Oktober laufenden Entry-Exit-System (EES), mit dem Reisende aus Drittstaaten, die einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) im Schengen-Raum beabsichtigen, bei der Ein- und Ausreise an der Außengrenze erfasst werden.