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Gefährderansprachen: IS-Anhänger spottet auf TikTok über Verfassungsschutz

5-02-2026, 13:28

Eine Verhandlung am Wiener Landesgericht offenbarte die begrenzte Wirkung von Gefährderansprachen bei einem 15-jährigen IS-Anhänger, der nach einem Besuch durch den Verfassungsschutz weiterhin radikale Inhalte auf TikTok verbreitete und daher zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt wurde.

Dass sogenannte Gefährderansprachen bei fanatisierten jugendlichen IS-Anhängern eine begrenzte Wirkungsmacht entfalten, hat eine Verhandlung am Wiener Landesgericht für Strafsachen gezeigt. Unmittelbar nachdem ihn Beamte des Verfassungsschutzes aufgesucht und im Sinn der Extremismusprävention belehrt hatten, postete ein 15-jähriger Anhänger der radikalen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) auf TikTok einen abschätzigen Beitrag, in dem er Bezug auf den Besuch nahm.

IS-Anhänger spottet über Verfassungsschutz

"Der VVS (gemeint: Verfassungsschutz, Anm.) war heute bei mir", berichtete der 15-Jährige. Fünf Mal am Tag beten sei "zu radikal", habe man ihm erklärt. Er werde "nicht aktiv" sein. Aus seiner Gesinnung machte er in dem Posting keinen Hehl. "Ungläubigen" wünschte der Jugendliche sinngemäß die Vernichtung und verkündete, diese würden "zur Rechenschaft gezogen".

Deutsches BKA wurde auf TikTok-Kanal aufmerksam

Auf den Burschen war man nach einem Hinweis des deutschen Bundeskriminalamts gestoßen. Bei einem Online-Monitoring war Spezialisten dessen TikTok-Account aufgefallen, auf dem sich bedenkliche, den IS glorifizierende Inhalte fanden. Sie meldeten das den österreichischen Behörden, die den Burschen damit konfrontierten. Ein Ermittlungsverfahren wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation wurde eingeleitet.

Acht Monate bedingte Haft

In diesem stellte sich dann heraus, dass der 15-Jährige bis 10. April via TikTok und Snapchat IS-Propaganda und Nasheeds (Sprechgesänge, Anm.) mit teilweise radikalen Inhalten verbreitet hatte. Er wurde dafür nun von einem Schöffensenat zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, wobei auf ein Urteil vom vergangenen Oktober Bedacht zu nehmen war. Vor etwas mehr als drei Monaten hatte er wegen Raubes und schweren Raubes 16 Monate auf Bewährung ausgefasst.

Das Urteil, mit dem Bewährungshilfe angeordnet und das Durchlaufen eines Deradikalisierungsprogrammes verfügt wurde, ist bereits rechtskräftig. Sowohl der Staatsanwalt als auch der 15-Jährige erklärten sich damit einverstanden.

(APA/Red)

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