Am Freitag gab Richter Michael Radasztics dem Antrag von Ex-ÖVP-Wien-Chef Karl Mahrer und seiner Frau auf Diversion gegen Zahlung eines Geldbetrags in der Causa Wienwert statt.
Das Ehepaar Mahrer akzeptierte die Entscheidung. Ein Staatsanwalt von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) äußerte in einer ersten kurzen Stellungnahme, dass keine Gründe vorliegen, die gegen eine diversionelle Erledigung sprechen würden. Die WKStA werde die Diversion nicht ablehnen.
Der vorsitzende Richter begründete die Annahme der Diversion anschließend. Einen Vergleich mit der schlussendlich aufgehobenen Diversion des ÖVP-Politiker August Wöginger wies er klar ab. Im Fall Mahrers gehe es nicht um Amtsmissbrauch oder Postenschacher. Weiters gehe es auch nicht um öffentliche Gelder. Karl Mahrer sei zu dem Zeitpunkt der Vorwürfe noch nicht in der Politik gewesen. Der Richter verwies auch auf vorangegangene Diversionen in der Wienwert-Causa. So hatten die FPÖ-Politiker Johann Gudenus und Markus Tschank bereits im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe per Diversion beigelegt.