Im Prozess um einen Angriff am Wiener Bahnhof Meidling am 7. Juli 2024 wurde ein 25-Jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er wurde wegen schwerer Körperverletzung und gemeinschaftlicher Gewalt schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.
Ein 21-jähriger Beschuldigter erhielt eine 30-monatige Bewährungsstrafe wegen psychischem Tatbeitrag. Er äußerte sich nach dem Urteil nicht, weshalb dieses noch nicht rechtskräftig ist. Fünf Zeugen sagten zugunsten des Hauptangeklagten Abu Bakar D. aus, darunter bereits verurteilte Jugendliche und junge Erwachsene. Insgesamt gab es 24 Angeklagte in diesem Fall.
Hauptangeklagter in Prozess um Bandenkrieg in Wien-Meidling nicht geständig
Der 25-jährige D. soll zum Angriff in Meidling aufgerufen haben. Er war nicht geständig. Es gäbe gegen ihn "keinen einzigen Beweis" zu den vom Staatsanwalt vorgetragenen Vorwürfen: "Vieles hier stimmt nicht. Ich weiß, dass ich dort nicht gekämpft habe. Ich weiß, dass ich auf der Meidlinger Hauptstraße war, aber auf der anderen Seite. Und ich weiß, dass ich niemanden dazu bestimmt habe", sagte der 25-Jährige, der mit Hand- und Fußfesseln aus der Haft vorgeführt wurde. Er habe die jungen Tschetschenen von dem Angriff abhalten wollen. "Wenn ich zu einer Schlägerei aufrufe, dann mach ich das nicht öffentlich." Es habe sich um ein "fragwürdiges Verfahren" und um eine "fragwürdige Anklage" gehandelt, sagte er in seinen Schlussworten. Von 23 Personen hätten ihn nur zwei belastet und auch deren Aussagen seien "fragwürdig" gewesen.
Monatelanger Bandenkrieg in Wien
Den inkriminierten Tathandlungen vorangegangen war ein mehrmonatiger "Bandenkrieg" zwischen jungen Tschetschenen und Syrern, der die Wiener Polizei 2024 intensiv beschäftigte. Die Tschetschenen unterstellten Syrern Übergriffe auf Landsleute, seit dem Frühjahr 2024 war es mehrfach zu Ausschreitungen mit Schwerverletzten auf beiden Seiten gekommen. Seitens der Tschetschenen wurden Telegram-Accounts eingerichtet, die sich gegen sogenannte "505er" bzw. "515er" richteten, was sich auf Postleitzahlen in bestimmten Gebieten Syriens bezog.
Schlüsselfigur war dabei Abu Bakar D., der sich auf seinem Instagram-Account "stellvertreter_1" nannte und laut Anklage sich als Repräsentant der tschetschenischen Community in Wien gerierte. Er berief für den 7. Juli zunächst eine "Konferenz" ein, auf der er darlegte, "wie wir die 505 ausschalten, bevor noch mehr von uns verletzt oder getötet werden", zitierte die Anklage aus einer Instagram-Story des Tschetschenen. Bei den Opfern in Meidling handelte es sich übrigens nicht um Syrer, sondern um Afghanen. Syrer hatte die teilweise bewaffnete Horde gar nicht angetroffen, als man sich wie vereinbart am Schedifkaplatz traf und dann Richtung Philadelphiabrücke zog, um sich "an Syrern zu rächen".
25-Jähriger als Anführer fungiert
Das Schöffengericht war davon überzeugt, dass es sich bei dem 25-Jährigen um den Anführer gehandelt habe. Er habe die Leute abgeholt, ging bei der Gruppe voran, teilte die Leute ein und zeigte auf die Opfer. Videos und Chats seien "belastende Beweise" gewesen. "Die Zusammenrottung der Angriffsgruppe geht auf das Konto von D.", sagte die vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Dass er die Leute von den Vorgängen abhalten wollte, seien "Schutzbehauptungen" gewesen. Denn dass es diese "Konferenz" in Floridsdorf gegeben hat, hatte der 25-Jährige zugegeben.
Mildernd wurden beim Hauptangeklagten gewertet, dass es teilweise beim Versuch geblieben ist. Erschwerend sind seine einschlägigen Vorstrafen, die Rolle als Anführer, das Zusammenkommen von Vergehen und Verbrechen, die Begehung innerhalb einer Probezeit und der Angriff mit Waffen.
Urteil wegen Raubes noch offen
Der 25-Jährige wurde in einem separaten Verfahren Ende September 2025 wegen Anstiftung zum schweren Raub und Geldwäsche nicht rechtskräftig zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich wurden eineinhalb Jahre aus einer vorangegangenen Verurteilung widerrufen. Die Entscheidung vom heutigen Mittwoch wurde deshalb nicht als Zusatzstrafe ausgesprochen, da das Urteil zum Raub noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist.
Die Verhandlung rund um die Gewaltattacke hätte bereits vergangene Woche zu Ende gehen sollen, jedoch war der Hauptangeklagte über die letzten Zeugen, die ihn belasteten, so erbost, dass er weitere Zeugen beantragte. "Zum Vorfall in der letzten Woche, es tut mir leid, dass ich so ausgerastet bin. Aber ich hatte Schmerzen im Magen und an den Füßen."