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"Integrationsverweigerer" sollen "mehrere Tausend Euro" Verwaltungsstrafe zahlen

21-01-2026, 10:45

Die Bundesregierung plant verschärfte Maßnahmen, um den Abbruch von Integrationsprogrammen zu verhindern. Wenn Werte- oder Sprachkurse abgebrochen oder eine sogenannte Werte-Charta abgelehnt werden, könnten Strafen in Höhe von "mehreren Tausend Euro" verhängt werden, erklärte ÖVP-Integrationsministerin Claudia Bauer (ehemals Plakolm) am Mittwoch vor der Presse. Auf europäischer Ebene strebt man an, die Muslimbruderschaft als Terrororganisation einzustufen.

Im vergangenen Jahr seien über zweitausend Mal Wertekurse abgebrochen worden, zehntausend Abbrüche habe es bei Deutschkursen gegeben. Nun sollen "Integrationsverweigerer" stärker bestraft werden. Der genaue Strafenkatalog sei aber noch in Verhandlung, räumte die Ministerin ein. Die genannte Werte-Charta sei eine "Weiterentwicklung" der im Herbst vorgestellten Integrationserklärung.

Regierung plant auch Verschärfung beim Vereinsrecht

Die vorgestellten Maßnahmen stünden unter dem Motto "Menschlichkeit und Ordnung", führte SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried aus. Es gehe nicht im die große Masse der Menschen mit Migrationshintergrund, sondern um eine kleine Minderheit von rund zehn Prozent, die die demokratischen Werte ablehnen würden. Um vorzeitig gegen extremistische Tendenzen vorzugehen, solle es zudem eine Verschärfung beim Vereinsrecht geben. Im Blick stünden hier aktuell vor allem Kampfsportvereine, so Leichtfried. Der islamistische Extremismus sei zusammen mit dem Rechtsextremismus die größte Bedrohung für die Sicherheit in Österreich.

NEOS-Klubobmann Yannick Shetty sprach von einem "Paradigmenwechsel", man stelle hier den Rechtsstaat "auf scharf". Verbindliche Integrationsregeln würden nicht bedeuten, dass nicht jeder eine freie Meinung haben dürfte. Es werde aber klargestellt, dass "bestimmte Ideologien" nicht toleriert werden. Wenn demokratiefeindliche Tendenzen das Ziel eines Vereins sind, wolle man jetzt die Möglichkeit schaffen, einen entsprechenden Verein schon bei der Gründung zu untersagen.

(APA/Red.)

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