Eine nächtliche Verfolgungsjagd mit der Polizei führte in Niederösterreich zur Festnahme eines 20-Jährigen. Der Mann, der unter Drogeneinfluss stand, flüchtete in Pressbaum (Bezirk St. Pölten) vor einer Kontrolle. Mit Geschwindigkeiten von bis zu 200 km/h raste er über die Autobahn und lenkte bei Heiligenkreuz (Bezirk Baden) auf einen Polizisten zu, der auf einen Reifen des Fahrzeugs schoss. Die Flucht endete auf dem Weg nach Gaaden. Laut Angaben der Polizei vom Dienstag wurde niemand verletzt.
Der amtsbekannte Mann aus dem Bezirk St. Pölten, der mit einem 17-Jährigen als Beifahrer unterwegs war, hatte auf der B44 in Pressbaum eine rote Ampel missachtet. Statt für eine Verkehrskontrolle anzuhalten, raste er über die Westautobahn (A1) und die Wiener Außenringautobahn (A21) davon. "Während der Fahrt überholte er mehrfach rechts über den Pannenstreifen und zwang andere Verkehrsteilnehmer zu riskanten Ausweich- und Bremsmanövern", berichtete die Polizei in einer Aussendung.
Bei der Abfahrt Mayerling (Bezirk Baden) touchierte das Auto eine Verkehrsleiteinrichtung in einem Kreisverkehr, der 20-Jährige setzte seine Flucht jedoch mit dem beschädigten Pkw fort. Bei einem erneuten Anhalteversuch kurz vor dem Ortsgebiet von Heiligenkreuz beschleunigte der Mann seinen Wagen erneut und lenkte diesen auf einen Uniformierten zu. Daraufhin gab der Polizist den Angaben zufolge einen gezielten Schuss auf den Hinterreifen des Autos ab. Dies blieb jedoch laut Aussendung "ohne unmittelbare Wirkung", und der 20-Jährige fuhr weiter. Nachdem ihm weitere Streifenwagen entgegenkamen, blieb der Lenker schließlich auf der B11 Richtung Gaaden stehen.
Im Wagen wurde Cannabiskraut sichergestellt. Sein Beifahrer gab an, dass er den Beschuldigten während der Flucht mehrfach darum gebeten habe, anzuhalten, um ihn aussteigen zu lassen. Der 17-Jährige aus dem Bezirk St. Pölten wurde in die Obhut seiner Mutter übergeben. Der 20-Jährige wurde in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert. Wegen zahlreicher Verwaltungsübertretungen wird er zusätzlich der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angezeigt.