Der Verein für Konsumenteninformation kritisiert seit geraumer Zeit nicht offengelegte Fondsprovisionen, die bis Ende 2017 von Banken erhoben wurden. In Bezug auf diese Bestandsprovisionen, die Kapitalgesellschaften für die Vermittlung von Fondsprodukten zahlen, hat der VKI mit der Raiffeisen Bankengruppe in Oberösterreich und Kärnten eine Einigung erzielt. Personen, denen bis zum 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt vermittelt wurde, können sich bis zum 8. April kostenlos für eine Sammelaktion des VKI anmelden.
Vergangenen Oktober hatten die Verbraucherschützer eine entsprechende Übereinkunft mit der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien (RLB-NÖ-Wien) bekanntgegeben, Anfang Dezember folgten die Raiffeiseninstitute im Burgenland, in Tirol, der Steiermark, in Salzburg und Vorarlberg.
Konkret geht es bei den außergerichtlichen Lösungen um Provisionen, die die Banken für die Vermittlung von Fonds an ihre Kundinnen und Kunden erhalten, aber nicht ausreichend offengelegt haben. Betroffene können nun Geld zurückfordern, die Institute werden anspruchsberechtigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Sammelaktion laut VKI "einen individuellen Rückerstattungsbetrag" anbieten. Dafür ist es erforderlich, sich anzumelden.