Künftig sollen suspendierte Schülerinnen und Schüler während ihrer Abwesenheit begleitet werden. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) betonte am Mittwoch vor dem Ministerrat, dass das Ziel die Rehabilitierung und Resozialisierung der Kinder und Jugendlichen sei. Eltern, die bei dieser Begleitung nicht kooperieren, müssen mit Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 1.000 Euro rechnen. Die verpflichtende Maßnahme soll ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft treten.
In den vergangenen Jahren habe es eine Verdreifachung der Suspendierungen an Österreichs Schulen gegeben, berichtete Wiederkehr. Dies geschehe, wenn die Kinder oder Jugendlichen eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellten. Viele Betroffene hätten ihre Zeit dann etwa im Einkaufszentrum oder im Park verbracht, was sich nun ändern soll. Die Suspendierungsbegleitung im Ausmaß von mindestens acht Stunden werde pädagogische wie sozialpädagogische Maßnahmen etwa durch Schulpsychologinnen und -psychologen umfassen.
Noch eine weitere Maßnahme, die der Sicherheit an Schulen dienen soll, beschließt die Regierung am Mittwoch im Ministerrat. Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe müssen vor einem Schulabbruch ab dem kommenden Schuljahr verpflichtend ein "Perspektivengespräch" mit mindestens einer vertrauten Lehrkraft führen. Bei Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten am Gespräch teilnehmen, bei Verweigerung sind ebenso Verwaltungsstrafen möglich.