Die relativ geringen Strafen orientieren sich einerseits an der Nebenbeteiligung der Unternehmen sowie an der jeweiligen Unternehmensgröße sowie deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, teilte die BWB weiters mit. Die Ermittlungen der Behörde dauern noch an, die Verfahren wurden bereits großteils rechtskräftig abgeschlossen. Bisher wurden Geldstrafen von insgesamt 193,5 Mio. Euro verhängt.
