Am Mittwoch hat die Regierung ihren Entwurf für ein neues Waffengesetz an alle Fraktionen im Parlament versendet. Das Gesetz steht am Donnerstag im innenpolitischen Ausschuss auf der Tagesordnung.
Der Erwerb von Schusswaffen der Kategorie B, zu denen Pistolen gehören, wird in Zukunft erst ab einem Alter von 25 Jahren gestattet. Waffen der Kategorie C, wie etwa Gewehre, dürfen ab 21 Jahren besessen werden, so ein Entwurf für ein neues Waffengesetz.
Beim Erstantrag und nach fünf Jahren ist ein psychologisches Gutachten verpflichtend. Außerdem gibt es alle fünf Jahre Überprüfungen. Auch für Kategorie-C-Waffen wird wie jetzt schon für Kategorie-B-Waffen eine Waffenbesitzkarte notwendig sein. Das sieht der Gesetzesvorschlag der Regierungsparteien vor. Geplant ist eine zweiwöchige Begutachtungsfrist in Form einer sogenannten Ausschussbegutachtung, teilte der SPÖ-Parlamentsklub in einer Aussendung mit. "Wir bringen heute die größte Waffenrechtsverschärfung seit Bestehen auf den Weg", betonte SPÖ-Sicherheitssprecher Maximilian Köllner. Der unmittelbare Anlass dafür war der Amoklauf in einer Grazer Schule am 10. Juni.