Ein 18-Jähriger, der im September 2023 mit einem Messer im Namen des IS am Wiener Hauptbahnhof auf Menschen losgehen wollte, wurde erneut verurteilt.
Der 18-Jährige, der nach seiner Freilassung im Mai 2024 erneut für den IS aktiv war, wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen und kriminellen Organisation ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, jedoch legte der Staatsanwalt Berufung ein, da er die Strafe angesichts der möglichen fünf Jahre als zu niedrig ansieht. Zudem legte er Beschwerde ein, weil das Gericht den bedingten Strafteil von 16 Monaten nicht widerrief, sondern nur die Bewährungszeit auf fünf Jahre verlängerte.
Nach seiner Verurteilung im April 2024 zu zwei Jahren teilbedingter Haft hatte sich der 18-Jährige erneut als IS-Propagandist betätigt, als er auf freien Fuß kam. Dabei hatte das Gericht dem Burschen, der im letzten Moment seine Anschlagsabsichten nicht umgesetzt und den Hauptbahnhof unverrichteter Dinge verlassen hatte, die Weisungen erteilt, sich einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen und seine Psychotherapie fortzusetzen. Gefruchtet hatte beides offensichtlich nichts. "Man hat sehr viel Geld und Kapazitäten investiert, um ihn aus diesem Setting herauszuholen. Am Ende des Tages war es völlig wirkungslos, muss man leider sagen", hielt dazu nun der Staatsanwalt fest.
Der Angeklagte wurde nach seiner ersten Verurteilung nach Verbüßung des unbedingten Strafteils von acht Monaten unter Anrechnung der U-Haft am 10. Mai 2024 aus dem Gefängnis entlassen. Laut nunmehriger Anklage begann er bereits am nächsten Tag (sic!) neuerlich mit der Verbreitung von IS-Propagandamaterial. Er habe es darauf angelegt, Gesinnungsgenossen zu bestärken und neue Mitglieder anzuwerben, bemerkte der Staatsanwalt. Im November erlangten deutsche Verfassungsschützer von den Umtrieben des nicht geläuterten IS-Anhängers Kenntnis und informierten die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendiensts (DSN). Der damals noch 17-Jährige wurde fest- und in weiterer Folge in U-Haft genommen.
Vor einem Schöffensenat bekannte sich der inzwischen 18-Jährige schuldig und legte ein umfassendes Geständnis ab. "Wenn er nicht mehr mit einem Messer zum Hauptbahnhof marschiert, um dort Leute abzustechen, sondern Nasheeds (religiöse Sprechgesänge, Anm.) verschickt, dann zeigt das eine weit geringere kriminelle Intensität", sagte sein Verteidiger Rudolf Mayer. Der Angeklagte selbst beantwortete keine Fragen. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.