Am Mittwoch findet am Wiener Landesgericht ein eher ungewöhnlicher Prozess statt. Eine 60-jährige Wirtin steht wegen des Vorwurfs der "Bestechung bei einer Wahl" vor Gericht. Am Tag der Wien-Wahl veröffentlichte sie auf der öffentlich zugänglichen Facebook-Seite ihres Cafés einen Beitrag: "Wahlfrühschoppen am 27.4. ab 9 Uhr (zeig mir ein Foto mit dem Kreuzerl an der richtigen Stelle und du bekommst 5 Gratis Getränke)". Bei der "richtigen Stelle" dürfte es sich um die FPÖ gehandelt haben.
Das ergäbe sich laut Strafantrag aus ihren Facebook-Posts. Die Angeklagte wird sich unschuldig bekennen: "Das war eine blöde Idee. Wir plädieren aber auf unschuldig und Freispruch. Sie ist sachverhaltsmäßig geständig, dass sie dieses Angebot aufgehängt hat. Sie hat aber nicht die Absicht gehabt, die Leute zu bestechen", sagte ihr Strafverteidiger Wolf-Georg Schärf gegenüber dem "Kurier".
Zur Wählerbestechung gäbe es kaum Judikatur, so der Verteidiger. Grundsätzlich gilt: "Wer einem Wahl- oder Stimmberechtigten ein Entgelt anbietet, verspricht oder gewährt, damit er in einem bestimmten Sinn oder damit er nicht oder nicht in einem bestimmten Sinn wähle oder stimme, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen".
Für die Gäste gab es am Wahltag wohl nicht nur zu Trinken: "Getränke sind schon eingekühlt und a Burnheidl gibts a. Denkts dran es geht um Wien und um unser Floridsdorf" - so die Überschrift des Postings.