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Drei Monate bedingt für Influencer nach Schlägerei in Wien

19-02-2025, 14:58

Wegen Körperverletzung ist am Mittwoch ein Influencer am Wiener Landesgericht verurteilt worden.

Nach einer Schlägerei mit einer Schreckschusspistole am Wiener Hauptbahnhof ist ein indischstämmiger Influencer am Mittwoch am Landesgericht zu drei Monaten bedingt verurteilt worden. Von den weiteren Vorwürfen der Nötigung und Erpressung mit KI-Nacktbildern wurde er freigesprochen. Die Freisprüche erfolgten "wegen vieler Unklarheiten", die nicht ausreichend für eine Verurteilung waren, erklärte die Richterin in ihrer Begründung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Laut Anklage soll der indische Staatsbürger, der in Österreich um Asyl angesucht hat, einer Landsfrau angedroht haben, KI-generierte Nacktbilder von ihr zu veröffentlichen, sollte sie sich nicht in einem Videochat für ihn ausziehen. Als diese das nicht wollte, forderte er 150.000 Rupien, so die Anklage. Der 29-Jährige soll außerdem mit der Ermordung ihres Bruders und der "Auslöschung" ihrer Familie gedroht haben.

Die Richterin konfrontierte den Angeklagten mit Chatnachrichten, in denen er die Frau zu den inkriminierten Handlungen aufforderte. Dieser erklärte, die Nachrichten seien nicht von ihm geschrieben, sondern manipuliert worden.

Schlägerei am Wiener Hauptbahnhof

Der zweite Anklagepunkt betraf eine Schlägerei am Wiener Hauptbahnhof im August 2024, im Zuge derer der 29-Jährige sein Gegenüber mit einer Schreckschusspistole verletzt haben soll. Der Angeklagte erklärte, davor von Männern verfolgt worden zu sein. Sie hätten ihm angedroht, ihn umzubringen. Am Hauptbahnhof soll ein Mann ihn schließlich gestellt haben und handgreiflich geworden sein. Er habe ihm die Finger verdreht und gebrochen, so der Angeklagte. Daraufhin habe er die Schreckschusspistole gezogen, um auf den angeblichen Angreifer in Notwehr einzuschlagen.

Überwachungsaufnahmen des Wiener Hauptbahnhofs zeigten die Auseinandersetzung. Notwehr sei darauf jedoch nicht zu erkennen, warf die Richterin ein. Man erkenne zwar eine Provokation, der 29-Jährige würde am Hemd gepackt, der erste Schlag jedoch ginge vom Angeklagten aus. Die Auseinandersetzung führte über eine Rolltreppe, an deren Ende der Gegner des Angeklagten die Oberhand gewann. Die Situation wurde schließlich von einem Mitarbeiter der Wiener Linien aufgelöst.

Der Kontrahent, der mit dem Angeklagten in den Kampf involviert war, schilderte in seiner Befragung als Zeuge die Situation anders. Er habe vom Angeklagten Geld zurückgefordert, woraufhin dieser zuschlug. Der Angeklagte habe ihn mit der Schreckschusspistole am Kopf verletzt, außerdem hätte er Verletzungen am Knie davongetragen.

Auch die Vorwürfe der Erpressung und Nötigung bestritt der gebürtige Inder. Er kenne die Frau nicht persönlich und sei überhaupt erst auf sie aufmerksam geworden, weil sie ihn mit KI-generierten und authentischen Nacktbildern erpressen habe wollen. Dafür soll sie seine Social-Media-Accounts gehackt haben.

Richterin zu Influencer: "Nehmen Sie Chance wahr"

Die Zeugin wurde online zugeschaltet und über Zoom befragt, da sie sich derzeit in London aufhält. Sie bestritt bei ihrer Befragung die Anschuldigungen des Angeklagten. Sie kenne ihn nur über die sozialen Medien, wo er Leute mit privaten Fotos erpresse. Sie habe das den Behörden in Indien und England gemeldet, diese sahen sich nicht zuständig, behauptete die Zeugin. Sie gestand, Postings gegen den Angeklagten abgesetzt zu haben, auch habe sie versucht, seine Accounts zu hacken, aber ohne Erfolg.

Die Richterin sprach den Angeklagten im Fall der Körperverletzung schuldig. Notwehr sei nicht zu erkennen, beide Beteiligten hätten sich in der Auseinandersetzung "nichts geschenkt". Das mögliche Strafmaß beträgt in diesem Fall zwei Monate bis ein Jahr. Im Falle der Nötigung und Erpressung konnte die Richterin nicht mit viel Sicherheit die Schuld des Angeklagten feststellen, weshalb die Strafe nicht erhöht wurde. Die Unbescholtenheit des Angeklagten hatte eine mildernde Wirkung auf die Strafe, so die Richterin. "Nehmen Sie die Chance wahr", sagte sie zum Schluss der Verhandlung in Richtung des Angeklagten.

(APA/Red)

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