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Faktencheck: Wieviel Geld erhalten Asylsuchende wirklich in Österreich?

21-05-2025, 09:57

Migration ist ein ständiges Thema im Bereich von Falsch- und Desinformationen, wobei sich die aufgestellten Behauptungen häufig ähneln und wiederholen. Immer wieder erscheinen Berichte über angeblich ausgezahlte Geldbeträge an Asylsuchende. Dabei fehlen oft wichtige Informationen, oder Zahlen und Begriffe werden absichtlich irreführend genutzt und vermischt.

Gerade vor Wahlen wird das Thema Migration und Asyl von verschiedenen Parteien gerne für Stimmungsmache verwendet. Zuletzt sorgten Berechnungen in einem kurz vor der Wien-Wahl für Aufregung. Auch in einer wurden durch die Verwendung unklarer Begriffe falsche Informationen verbreitet.

Einschätzung: Bei Aussagen über konkrete Geldsummen, die geflüchtete Menschen in Österreich erhalten, ist immer Vorsicht geboten. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Begrifflichkeiten - Asylsuchender, Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter - und davon abhängigen Sozialleistungen, die noch dazu in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sind, kommt es immer wieder zu Unklarheiten, oft auch bewusst gestreuter Falschinformation. Es lohnt sich jedenfalls, genauer hinzusehen.

Überprüfung: Eine korrekte Einordnung von finanziellen Hilfen und deren Auszahlungsbeträgen bedarf einer Unterscheidung der anspruchsberechtigten Gruppen. In der Diskussion um finanzielle Hilfen von Ländern oder vom Bund sollte grundsätzlich in vier Gruppen unterschieden werden: Asylberechtigte, Asylwerbende, subsidiär Schutzberechtigte und aus der Ukraine kommende Vertriebene. Diese bekommen unterschiedliche Geldleistungen, allen voran Grundversorgung oder Sozialhilfe, die auch als Mindestsicherung bezeichnet wird.

, also Personen, die das Asylverfahren durchlaufen haben und denen Asyl gewährt wurde, haben ab dem Zeitpunkt, ab dem ihnen der Schutzstatus als Flüchtling zuerkannt wird, . Für Alleinlebende und Alleinerziehende beträgt die Höhe der Sozialhilfe im Jahr 2025 maximal rund 1.209 Euro (zwölfmal jährlich). Für Paare liegt der bei rund 1.693 Euro.

Asylberechtigte sind damit österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Sie haben nicht nur vollen Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern auch Anspruch auf weitere Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Pflegegeld.

Ein Asylsuchender, also eine Person, die auf den rechtskräftigen Abschluss ihres Asylverfahrens wartet, hat in Österreich Anspruch auf Leistungen aus der sogenannten "". Sie ist auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse (Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf und Information und Beratung) ausgerichtet und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch bzw. auch von der Form der Unterbringung (privat oder organisiert) abhängig.

Erwachsene . Pro Jahr wird zudem ein Betrag von 150 Euro für Bekleidung und für schulpflichtige Kinder 200 Euro (pro Schuljahr) für Schulbedarf ausbezahlt.

Menschen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, die aber einen befristeten Schutz vor Abschiebung erhalten haben, werden als bezeichnet. . Sie haben .

Wohnen subsidiär Schutzberechtigte privat, wird deren Grundversorgung auf die Höhe der bedarfsorientierten Mindestsicherung aufgestockt. In diesem Fall müssen sie eng mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) kooperieren oder mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten gehen und an Integrationsmaßnahmen wie Deutschkursen teilnehmen.

Geflüchtete aus der Ukraine sind von der vom 11. März 2022 abgedeckt. Sie müssen deshalb keinen Asylantrag stellen und erhalten ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht sowie einen Ausweis für Vertriebene. Finanzielle Unterstützung wird nur im Rahmen der Grundversorgung und über einen eventuellen Bezug der Familienbeihilfe (siehe ) ausbezahlt.

Personen mit rechtskräftig negativem Ausgang des Asylverfahrens und Personen ohne Aufenthaltsrecht, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, fallen in keine dieser Gruppen. Sie haben aber ebenfalls .

Die Grundversorgung ist der bundesweit geregelte Mindestbetrag, der offiziell in Österreich lebende Menschen zusteht. Die Kostenhöchstsätze sind in der geregelt und in allen Bundesländern gleich hoch. Ausbezahlt wird die Grundversorgung von Hilfsorganisationen auf Länderebene.

Auch die Sozialhilfe - die die Mindestsicherung abgelöst hat, aber oft noch so bezeichnet wird - wird auf Länderebene ausbezahlt. Ihre Höchstsätze liegen 2025 bei 1.209,01 Euro für eine alleinstehende Person sowie 1.692,61 Euro für ein Paar im gemeinsamen Haushalt.

Die Höchstsätze für Kinder unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Vier Bundesländer zahlen gleich hohe Beträge für jedes Kind aus, alle anderen staffeln. Die höchsten Sätze für bis zu fünf Kinder zahlt Vorarlberg aus, erst ab sieben Kindern ist der Pro-Kopf-Betrag in Wien am höchsten, wie eine APA-Faktencheck vorliegende Tabelle der Stadt Wien zeigt.

Die höheren Sätze für Kinder in Vorarlberg ergeben sich laut Stadt Wien aus den dortigen höheren Kosten für die Kinderbetreuung. In drei weiteren Bundesländern (Salzburg, Tirol und Wien) ist ein Überschreiten der maximalen Sozialhilfe aufgrund höherer Wohnkosten um maximal 30 Prozent möglich.

Tatsächlich ausbezahlt wird die Sozialhilfe in voller Höhe kaum: Im Schnitt liegt der Auszahlungsbetrag pro Kopf (inklusive Kindern) laut bei 802 Euro. Wien lag 2023 mit 805 Euro im bundesweiten Durchschnitt. .

. Fast die Hälfte der Asylberechtigten in der Mindestsicherung sind Minderjährige.

Die uneinheitliche Handhabe auf Länderebene, sowie Ausnahmeregelungen und Spezialfälle sowohl in der Einordnung der Beziehenden als auch bei den Geldleistungen macht die Unterscheidung besonders schwierig. Das erleichtert die Instrumentalisierung dieses emotional geladenen Themas zusätzlich und führt immer wieder zu bewusst oder unbewusst gestreuter Falschinformation.

"Die zehn unterschiedlichen Grundversorgungssysteme in Österreich ergeben mittlerweile ein lebensfremdes, kafkaeskes Wirrwarr", kritisierte Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination Österreich gegenüber APA-Faktencheck. Kaum ein Bereich stehe so stark im Fokus öffentlicher Debatten und sei gleichzeitig so "intransparent und undurchschaubar" für Betroffene und Behörden gleichermaßen wie die Grundversorgung von Schutzsuchenden.

Der Reformbedarf sei dringend, forderte Gahleitner-Gertz eine Vereinheitlichung und mehr Transparenz im Grundversorgungssystem. Sowohl bei Grundversorgung als auch Sozialhilfe gibt es aktuell tatsächlich Bestrebungen, die Regelungen auf dem gesamten Bundesgebiet zu vereinheitlichen. Diese sind auch im festgehalten.

(APA/Red.)

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