Eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung hatte einen Wagen mit einem offenbar Minderjährigen als Lenker bemerkt, teilte die Exekutive am Dienstag in einer Aussendung mit. Bei der Anhaltung stellte sich heraus, dass die Person 14 Jahre alt war. Auch die anwesende Zulassungsbesitzerin und ein 18-Jähriger - er soll ebenfalls gefahren sein - hatten keine Lenkberechtigung. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Zudem wurden die Kennzeichen wegen Gefahr in Verzug abgenommen, nachdem die Beamten festgestellt hatten, dass ein Reifen schwer beschädigt war. Gegen die Lenker und die Zulassungsbesitzerin erfolgten mehrere Anzeigen.
