Es ging um die Rückforderung von zu Unrecht verrechneten Zusatzentgelten, meldet die AK am Donnerstag.
Es ging um die Rückforderung von zu Unrecht verrechneten Zusatzentgelten, meldet die AK am Donnerstag.
Wien. Der Großteil der Fitnessstudios habe das Geld mittlerweile zurückgezahlt, einige Franchisenehmer der Marke Cleverfit in der Steiermark seien aber weiter säumig, erklärte AK-Konsumentenschützer Martin Goger auf APA-Nachfrage hin. Sollte hier keine Einigung erzielt werden, schließt Goger weitere rechtliche Schritte nicht aus.
Die Sammelaktion wurde laut AK 2023 ins Leben gerufen. Sie folgte auf mehrere Verbandsklagen gegen 30 Fitnessstudiobetreiber - darunter jene der Ketten Cleverfit, McFit, FITINN, und Fitfabrik. Im Fall von Cleverfit hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) Ende 2022 mehrere Zusatzgebühren der Fitnesscenterkette für nicht rechtens erklärt. Auch in anderen Fällen habe der OGH der AK recht gegeben.
Bei den beanstandeten Zusatzgebühren ging es zum Beispiel um "jährlich oder halbjährlich kassierte Servicepauschalen, bei Vertragsabschluss angefallene Einmalkosten wie Aktivierungsentgelte und eine Chipgebühr für den Zutritt". Derartige Entgelte, die zusätzlich zum normalen Mitgliedsbeitrag verrechnet werden, seinen nur dann erlaubt, wenn "besonders werthaltige Leistungen angeboten werden, die nicht typischerweise in einem Fitnessvertrag enthalten sind", erklärte die AK in ihrer Aussendung.
(APA/Red)