Ein 47-jähriger Verschwörungstheoretiker, der jahrelang rechtswidrig Sozialhilfe bezog, wurde am Mittwoch vom Wiener Landesgericht wegen Betrugs zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Ein Verschwörungstheoretiker, der während der Corona-Pandemie mehrere Youtube-Kanäle mit tausenden Abonnenten betrieben und sich als Maßnahmengegner hervorgetan hatte, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden. Er hatte von Jänner 2019 bis Juni 2024 zu Unrecht Notstands- und Überbrückungshilfe bezogen. Angerichteter Schaden: 52.510 Euro. Ein Schöffensenat verhängte über den geständigen 47-Jährigen 18 Monate auf Bewährung.
Der vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung von "klassischem Sozialbetrug". Mildernd sei "das volle reumütige Geständnis" des Angeklagten gewesen, erschwerend eine länger zurückliegende Vorstrafe. Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren sei die Hälfte des Strafausmaßes angemessen. Es sei nicht notwendig, den 47-Jährigen die Strafe absitzen zu lassen oder mit einer teilbedingten Strafe vorzugehen, erläuterte der Richter.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der 47-Jährige nahm es unverzüglich an. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.
Der Bezug von Sozialhilfe war deshalb nicht gerechtfertigt, weil der Mann über 200.000 Euro auf seinem Konto liegen hatte und er dieses nicht unbeträchtliche Vermögen dem AMS verschwieg. Nachdem ein Feuer die Wohnung des Angeklagten weitgehend vernichtet hatte, hatten Bekannte des in der rechten Szene gut vernetzten Mannes - zu seinen Kontakten zählen Gottfried Küssel und Martin Sellner - eine Crowdfunding-Kampagne gestartet und zu Spenden aufgerufen. Zumindest 170.000 Euro brachte die Kampagne ein, beim Rest des Konto-Guthabens handelte es sich den Angaben des 47-Jährigen zufolge um ein Darlehen. Er habe sich selbstständig machen wollen.