Michael Prunbauer, Niederösterreichs Patientenanwalt, bezeichnet die Zurückweisung von Gastpatienten in Wiener Krankenhäusern als "völlig unzulässig" und "verfassungswidrig". Bislang seien etwa 20 Fälle von abgelehnten Behandlungen bekannt, "täglich langen neue Beschwerden ein". Wenn diese Benachteiligung nicht sofort gestoppt werde, sei die neue Bundesregierung gefordert, dieser Vorgangsweise gesetzliche Schranken mit entsprechenden Sanktionen zu setzen, teilte er am Mittwoch der APA mit.
Der Großteil der Fälle betrifft laut Prunbauer seit längerem geplante orthopädische Eingriffe. Besonders zu kritisieren sei, dass es um viele Patientinnen und Patienten gehe, die bereits lange warten "und denen nun lapidar mitgeteilt wird, sie sollen sich um einen Operationstermin im Heimatbundesland umschauen", hieß es in der schriftlichen Stellungnahme.
Wien habe dem Finanzausgleich zugestimmt, hielt Prunbauer zur Diskussion um die Kosten fest: "Offenbar ist man mit dem eigenen Verhandlungsergebnis unzufrieden und trägt dies nun auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten aus." Außerdem würden Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher durch ihre Erwerbstätigkeit zur Wertschöpfung in der Bundeshauptstadt beitragen. Wien habe sich im Rahmen der Patientencharta verpflichtet, Leistungen des Gesundheitswesens für alle Patientinnen und Patienten ohne Berücksichtigung ihrer Herkunft rechtzeitig sicherzustellen. Die Ablehnung sei "rechtlich nicht in Ordnung" und nicht durch das Rahmengesetz des Bundes gedeckt.
"Abgesehen von den persönlichen Schicksalen leidet auch das Vertrauen der Bevölkerung in das öffentliche Gesundheitswesen unter dieser in mehrfacher Hinsicht unwürdigen Vorgangsweise", erklärte Prunbauer. Allein die Ankündigung, nach Wohnsitz getrennte OP-Wartelisten führen zu wollen bzw. Obergrenzen für Gastpatienten einzuziehen, "ist unethisch und widerspricht dem Ziel einer bestmöglichen öffentlichen Gesundheitsversorgung". Prunbauer forderte am Mittwoch die Einhaltung der Vereinbarungen und bundesgesetzlichen Vorgaben, also eine "Gewährleistung einer umfassenden öffentlichen Gesundheitsversorgung unabhängig vom Wohnort". Weiters müssten Patientinnen und Patienten "ausschließlich nach medizinischer Dringlichkeit" gereiht werden.